Kreislaufwirtschaft
Göttingen - 11.05.2015

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Göttingen wurde jetzt zum 17. Mal in Folge nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung zertifiziert

Damit darf die Abfallwirtschaft des Landkreises Göttingen weiterhin die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb führen. „Die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb bietet den Kundinnen und Kunden den Vorteil, dass die Entsorgung der Abfälle ordnungsgemäß unter Einhaltung aller Umweltstandards erfolgt“, erläutert die zuständige Dezernentin, Erste Kreisrätin Christel Wemheuer.

Im April nahm der Zertifizierer sämtliche Arbeitsabläufe sowohl in der Verwaltung als auch auf den Entsorgungsanlagen im Rahmen des Wiederholungsaudits genauestens unter die Lupe. Insbesondere die Anforderungen an die Betriebsorganisation, die personelle und technische Ausstattung, die Fach- und Sachkunde der in den Bereichen Beschäftigten sowie die Dokumentation der betrieblichen Abläufe und Tätigkeiten wurden beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk der Überprüfung lag auf der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. In allen Belangen wurde der Abfallwirtschaft des Landkreises Göttingen bescheinigt, dass die Anforderungen an einen Entsorgungsfachbetrieb erfüllt sind.

Das Zertifikat, das die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb bescheinigt, ist im Internet unter www.landkreisgoettingen.de, Stichwort Abfallwirtschaft abrufbar.

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Abfallwirtschaft des Landkreises erneut zertifiziert Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb als PDF - Anhang 1
Landkreis Göttingen
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