Wort gehalten

Vogelsänger setzt Biberverordnung für das Land Brandenburg in Kraft

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger setzt mit Wirkung vom 1. Mai 2015 die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen für den Biber (Castor fiber) in Kraft. Der Minister hatte Ende Februar bei der Vorstellung seines Sieben-Punkte-Plans zum landesweiten Bibermanagement die Erarbeitung einer Brandenburgischen Biberverordnung (BbgBoberV) angekündigt.


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Vogelsänger: „Die Landesverordnung allein löst nicht alle Probleme, sie ist aber ein wesentlicher Baustein, um ein einheitliches Vorgehen der Behörden in den Landkreisen bei der Abwehr von Biberschäden zu gewährleisten. Einschränkungen wird es in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten geben. Aber im Zusammenwirken mit den sechs weiteren von uns vorgeschlagenen Maßnahmen, die vor allem auf Prävention abzielen, erwarten wir eine Entschärfung der Probleme, gerade auch für die Menschen im Oderbruch. Wir haben uns aber bereits darauf verständigt, in zwei Jahren eine erste Bilanz zu ziehen und gegebenenfalls das Bibermanagement weiter zu entwickeln.“

Auf Initiative von Vogelsänger wurde vor diesem Hintergrund im Landkreis Märkisch-Oderland bereits eine regionale Arbeitsgruppe aus Landwirten, Naturschützern, Verwaltungen und weiteren Interessengruppen gebildet, die bereits erste Verabredungen getroffen hat, um in der Region, die besonders hohen Belastungen durch die Ausbreitung der Biberpopulation ausgesetzt ist, zu Lösungen zu kommen.

Der noch zu Wendezeiten in Brandenburg fast ausgerottete Biber hat sich im Land inzwischen – insbesondere im Oderbruch – wieder zahlreich vermehrt. Was zum einen ein Beleg für erfolgreiche Naturschutzarbeit ist, das mit der Rückgewinnung naturnaher Lebensräume am Wasser einhergeht, ist aus der Sicht vieler Anwohner und Landeigentümer zunehmend ein Problem. So nehmen nicht nur die Schäden auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu, gefährdet werden auch Stau- und Hochwasserschutzanlagen wie Deiche und Dämme, Straßen, Kläranlagen und Fischteichen sowie naturschutzfachlich bedeutsame Flächen wie Orchideenwiesen oder Anpflanzungen im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Die Verordnung setzt darauf an, dass bei Gefahr für Leib und Leben, beispielsweise durch die Schädigung von Hochwasserschutzanlagen und Straßen, und bei erheblichen wirtschaftlichen Schäden gehandelt werden muss. In letzter Konsequenz ist auch das Fangen und die Tötung einzelner Biber vorgesehen.

Sieben Punkte zum Bibermanagement in Brandenburg

  1. Erlass einer Biberverordnung
    Ziel: Zulassung von Ausnahmen zur Gefahrenabwehr unter konkreten Rahmenbedingungen
    Geltungsbereiche: Deiche und sonstige Hochwasserschutzanlagen, Dämme von Kläranlagen und erwerbswirtschaftlich genutzten Fischteichanlagen
  2. Erstattung des Mehraufwands für die Gewässerunterhaltungsverbände für Prävention und Vermeidung von Biberschäden
    Geltungsbereich: Gewässer 2. Ordnung
    Erstattung: 50 Prozent des Mehraufwands
    Bagatellgrenze: 20.000 Euro
    Beginn: 3. Quartal 2015 (in Abhängigkeit von der Verabschiedung des Landeshaushalts)
    jährliches Volumen: 300.000 Euro
  3. Förderung von Präventionsmaßnahmen aus der ELER-Richtlinie „Natürliches Erbe“ mit bis zu 700.000 Euro in der EU-Förderperiode bis 2020
    Sicherung von Dämmen in Teichgütern, Material zur Sicherung von Gehölzen, Deichanlagen und Dämmen, Anlage von Drainagen
  4. Maßnahmen im Lebensraum des Bibers
    Greening-Maßnahmen im Rahmen der Agrarförderung; gezielt für die Anlage von Gewässerschutzstreifen, Vertragsnaturschutz für die Anlage von Ackerrandstreifen an Gewässern
  5. Einstellung von zwei Bibermanagern
    Finanzierung durch das Agrar- und Umweltministerium
    Aufgaben: Aufbau eines Netzes ehrenamtlicher Biberbetreuer in den Landkreisen beziehungsweise Kommunen für Monitoring, Beratung, Unterstützung des Vollzugs bei Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Konfliktberatung, Schulung und Beratung bei Prävention und Maßnahmen, Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden
  6. Verbesserung des Vollzugs in den Kreisen
    Arbeitsgremien auf Kreisebene mit Gewässerunterhaltungs- und Naturschutzverbänden unter Einbeziehung der Landesverbände und des Agrar- und Umweltministeriums zur Entschärfung von Konflikten, Diskussion von Lösungsmöglichkeiten, Prioritäten der Vollzugsarbeit; hierzu überarbeitet das Ministerium seine Hinweise für den Vollzug in den Kreisen
Wort gehalten - Anhang 1
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) direkter Link zum Artikel