VKU: Organisationsfreiheit der Kommunen muss gewährleistet sein

Stellungnahme Bundesregierung zum Hauptgutachten Monopolkommission

Die Bundesregierung hat vor kurzem ihre Stellungnahme zum 20. Hauptgutachten der Monopolkommission veröffentlicht. Die Monopolkommission hatte sich im 20. Hauptgutachten mit dem Thema Rekommunalisierung beschäftigt und eine übermäßige öffentliche Wirtschaftstätigkeit kommunaler Unternehmen in den Sektoren Energie- und Wasserversorgung sowie Abwasser- und Abfallentsorgung bemängelt.


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VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung ist es den Kommunen freigestellt, ob sie ihre Aufgaben oder Projekte selbst wahrnehmen oder dafür Dritte beauftragen. Und das erkennt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme in weiten Teilen an. Trotzdem bleiben Kritikpunkte.“

Zu den bereits wiederholt vorgetragenen Forderungen der Monopolkommission nach einer Regulierung der Wasserwirtschaft hat sich die Bundesregierung nach ihrer klaren Ablehnung in den vergangenen Jahren nicht erneut geäußert. Der VKU begrüßt, dass die Vorschläge damit im politischen Raum auch weiterhin kein Gehör finden. Die Bundesregierung hält aber den Vorschlag der Monopolkommission für geeignet, die Gebührentransparenz durch eine Verpflichtung zur regelmäßigen Veröffentlichung der Gebührenerlöse in den Kommunalabgabengesetzen zu steigern. „Überraschenderweise äußert sich die Bundesregierung damit zu einem reinen Länderthema, zumal die Festlegung von Gebühren auch heute schon auf transparente Weise erfolgt. Aus unserer Sicht trägt der Vorschlag der Monopolkommission nicht dazu bei, sachkundigen Bürgern, kommunalen Entscheidungsträgern und Aufsichtsorganen die Einschätzung über die Angemessenheit der Trinkwassergebühren zu erleichtern„, so Reck. Die tatsächlichen Ursachen für Entgeltunterschiede werden durch diese Betrachtung nicht ersichtlich. Für die Unternehmen steigt dadurch aber der Aufwand, unsachgemäße Vergleiche zu entkräften. Transparenz findet zu allererst in der Kommunikation zwischen Wasserversorgern und ihren Kunden statt.

Im Energiesektor sehen sowohl die Bundesregierung als auch die Monopolkommission einen verstärkten Rekommunalisierungstrend und schätzen die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen bei Erzeugung und Netzbetrieb gering ein. Reck dazu: „Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Rekommunalisierungsprojekte, die mit volks- und betriebswirtschaftlichem Sachverstand angegangen wurden, entscheidende Mehrwerte für Städte, Gemeinden und Unternehmen generiert haben.“ Aus VKU-Sicht erweitern Rekommunalisierungsprojekte die energiepolitischen Gestaltungsoptionen in den Kommunen. Auslaufende Konzessionsverträge sind für Kommunen ein geeigneter Anlass, um über mehr Handlungs- und Steuerungskompetenz für Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen sowie lokale Klimaschutzkonzepte mit eigenen Stadtwerken zu diskutieren.

Im Telekommunikationssektor erkennen Bundesregierung und Monopolkommission die wichtige Rolle der kommunalen Unternehmen an, um die Breitbandziele der Bunderegierung zu erreichen. Reck: „Mit ihrem Fokus auf den Glasfaserausbau setzen die kommunalen Unternehmen auf diejenige Technologie, die langfristig am zukunftsfähigsten ist. Gleichwohl können auch sie nicht als bloßer Lückenbüßer nur dort aktiv werden, wo ein Breitbandausbau für rein privatwirtschaftliche, börsennotierte Unternehmen nicht attraktiv ist.“ Der VKU ist zuversichtlich, dass die Bedeutung der kommunalen Unternehmen für den flächendeckenden Breitbandausbau auch auf europäischer Ebene anerkannt wird. Reck: „Überlegungen, einige wenige Großunternehmen regulatorisch zu bevorzugen, um ihnen Investitionen in den Breitbandausbau zu erleichtern, widersprechen den Marktgegebenheiten und behindern das weitere Engagement der kommunalen Unternehmen.“

Mit Blick auf die Verpackungsentsorgung und die dort zu Tage getretenen Instabilitäten bei der Finanzierung der privatwirtschaftlich organisierten Systeme („Duale Systeme“) unterstützt die Monopolkommission die Absicht der Bundesregierung, dieses Problem über eine – zwischenzeitlich erfolgte – Anpassung der Verpackungsverordnung zu lösen. Eine darüber hinausgehende generelle Abschaffung des Wettbewerbs im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung der Produktverantwortung im Rahmen des geplanten Wertstoffgesetzes wird allerdings abgelehnt. Allerdings ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Paragraphen 17 und 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die gegenläufigen Interessen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft für einen fairen und rechtssicheren Ausgleich der Interessen sorgen. „Diese Auffassung begrüßen wir ausdrücklich“, so Reck. Der Gesetzgeber des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat dabei die bisher in Deutschland bestehende Rechtslage fortgeschrieben, dass die Entsorgung von Haushaltsabfällen als Daseinsvorsorgeleistung grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, also den Kommunen, obliegt. Die Sammlung von Haushaltsabfällen trägt danach den Charakter eines Kollektivgutes und sollte öffentlichen Institutionen mit Citizen-Value-Orientierung überantwortet werden. Eine Herausnahme von abfallwirtschaftlichen Aufgaben aus der kommunalen Steuerungsverantwortung hätte aus VKU-Sicht in jedem Fall Nachteile für die Bürger zur Folge. Dies wäre insbesondere bei einer Liberalisierung der Wertstofferfassung der Fall, da dann die Wertstofferlöse nicht mehr dem Gebührenhaushalt zu Gute kommen würden, sondern privat angeeignet würden.

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel