Kreislaufwirtschaft
Berlin - 29.04.2015

Entsorgung in Deutschland mit Vorbildfunktion

Mit Blick auf die gestern durch das EU-Parlament verabschiedete Richtlinie zur Reduzierung des Plastiktütenverbrauchs macht der Handelsverband Deutschland (HDE) einmal mehr deutlich, dass in Deutschland kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.

„Das in der Richtlinie für 2019 vorgesehene Einsparziel wird hierzulande schon heute mehr als erreicht. Das zeigt, dass Einzelhandel und Kunden in Deutschland sehr verantwortlich mit Plastiktüten umgehen“, so HDE-Geschäftsführer Kai Falk. Die EU-Richtlinie legt eine Obergrenze für den Verbrauch an Plastiktüten ab 2019 bei maximal 90 Stück und ab 2025 bei höchstens 40 Stück pro Jahr und Einwohner fest. In Deutschland kommen derzeit jährlich 76 Plastiktüten auf einen Bürger.

„In Deutschland trägt vor allem das gut funktionierende Verwertungssystem mit einem effektiven Recycling dazu bei, dass nur sehr wenige Plastiktüten in der Landschaft landen“, so Falk. Deutschland könne mit seinem hervorragend ausgebauten Verwertungssystem hier Vorbild für ganz Europa sein. Das duale System, das vom Handel durch seine Lizenzentgelte für Verpackungen wie beispielsweise Plastiktüten finanziert wird, stelle sicher, dass etwa 99 Prozent aller Tüten verwertet und nicht in die Umwelt entsorgt würden. Zusätzlich engagiere sich der Handel an anderen Stellen, um die Umweltauswirkungen von Plastiktüten zu verringern. So habe sich der Lebensmittelhandel bereits vor Jahrzehnten verpflichtet, Tragetaschen kostenpflichtig an den Endverbraucher abzugeben. Viele Händler bieten darüber hinaus den Kunden Alternativen zur Kunststofftüte wie beispielsweise Tragetaschen aus Baumwolle oder Kunststoff-Fasergewirk an. Insgesamt stellt Falk deshalb fest: „Wir brauchen in Deutschland keine neue Vorschrift, die die Ausgabe von Plastiktüten generell kostenpflichtig macht.“

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Handelsverband Deutschland - HDE e.V.
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