Umweltdezernent Brück stellt Lärmaktionsplan vor

Tempo 30 in Hauptverkehrsstraßen soll im ersten Schritt besonders stark von Lärm betroffenen Anwohnern helfen

Umweltdezernent Thomas Brück hat am Mittwoch, 22. April, den aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans für Saarbrücken in der Wohnung von Sigrid Jost in der Richard-Wagner-Straße in St. Johann präsentiert (Es handelt sich um einen sogenannten Lärmaktionsplan der 2. Stufe, Kosten: 38.000 Euro, weitere Infos siehe Hintergrund unten).


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Sigrid Jost gehört zu den am stärksten von Lärm betroffenen Menschen in Saarbrücken

Ein wesentliches Ergebnis im Entwurf des Lärmaktionsplans ist, dass wie Sigrid Jost insgesamt rund 2900 Bewohnerinnen und Bewohner Saarbrückens tagsüber dauerhaft mehr als 70 Dezibel (dB(A)) ertragen müssen. Die betroffenen Straßen sind über die gesamte Stadt verteilt, weitere Beispiele sind die Luisenthaler Straße in Burbach, die Lebacher Straße und die Brückenstraße in Malstatt, die Paul-Marien-Straße in St. Johann sowie die Kaiserstraße in Schafbrücke und Scheidt. Ein weiteres Ergebnis der Untersuchungen ist, dass sozial schwache Wohngebiete im Schnitt stärker von hohen Lärmpegeln betroffen sind.

„Die hohen Dauerbelastungen gefährden die Gesundheit der Anwohner. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, in einem ersten Schritt möglichst vielen der Betroffenen kurzfristig zu helfen“, sagte Saarbrückens Umweltdezernent Thomas Brück. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit weist bei dauerhaften Lärmbelastungen von über 65 dB(A) auf Änderungen in Stoffwechsel und Hormonhaushalt, Änderung der Gehirnstromaktivität, aber auch schlechten Schlaf und Stresssymptome wie Hormonausschüttung hin. Langfristig kann dies zu hohem Blutdruck und Herzinfarkt führen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans beschäftigt sich im Schwerpunkt mit Verbesserungen für Anwohner der am stärksten betroffenen Straßenabschnitte. Die Verwaltung hat dabei ihren Fokus kurz- und mittelfristig auf zwei Instrumente gerichtet: das Einführen von Tempo 30 in Hauptverkehrsstraßen und der verstärkte Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt (LOA).

Tempo 30 in Hauptverkehrsstraßen als erster Schritt

Thomas Brück: „Ein Tempolimit von 30 km/h in Hauptverkehrsstraßen wäre neu für Saarbrücken. Es lässt sich vergleichsweise kostengünstig und schnell umsetzen.“ Tempolimits werden bereits in vielen deutschen Städten (wie zum Beispiel Berlin, Wiesbaden, Darmstadt und Freiburg) erfolgreich zu diesem Zweck eingesetzt und haben sich bewährt. Ein Tempolimit von 30 km/h wirkt sich auf die Geräuschwahrnehmung wie die Halbierung des Verkehrsaufkommens aus. Zusätzlich erhöht eine Geschwindigkeitsbegrenzung die Verkehrssicherheit. Der Verkehr soll in den betroffenen Straßenabschnitten mit Hilfe intelligenter Ampelschaltungen weiterhin zügig fließen, es sind keine maßgeblichen Verschlechterungen im Verkehrsfluss zu erwarten.

Lärmoptimierter Asphalt hat sich in Saarbrücken bereits bewährt

Der Einbau von sogenanntem Flüsterasphalt oder lärmoptimiertem Asphalt (LOA) hat sich in Saarbrücken bisher bewährt. Die deutliche Lärmentlastung konnte an allen neu asphaltierten Streckenabschnitten nachgewiesen werden. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Einbau von LOA nur bei lärmbelasteten Strecken mit umfassendem Sanierungsbedarf sinnvoll. Dies liegt daran, dass LOA nur mit entsprechendem Unterbau funktioniert. In Abstimmung mit dem Straßenbauamt wird bei der Sanierung betroffener Straßenabschnitt künftig verstärkt auf den Einsatz von LOA gesetzt.

Lärmminderung langfristige Aufgabe – Enge Verzahnung mit Verkehrsentwicklungsplan

Brück betonte, dass die Ergebnisse des Lärmaktionsplanes in den neuen Verkehrsentwicklungsplan einfließen werden, der derzeit im Rahmen einer breit angelegten Bürgerbeteilung erarbeitet wird. Der VEP ist ein strategisches Leitbild, auf dessen Grundlage die Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung in Saarbrücken bis zum Jahr 2030 gelenkt werden soll. Dabei ist ein wesentliches Ziel, Belastungen der Gesundheit, zu denen neben Lärm auch Luftverschmutzung zählt, zu reduzieren.

„Dank des Lärmaktionsplans kennen wir nun die Straßen, die von Lärm besonders stark betroffen sind, genau. Wir können im ersten Schritt nicht allen betroffenen Menschen helfen. Das wird eine langfristig angelegte Mammutaufgabe sein. Neben den kurzfristigen Maßnahmen werden wir im Rahmen des neuen Verkehrsentwicklungsplans mittel- und langfristige Maßnahmen erarbeiten, die zur Lärmminderung führen“, erklärte Brück.

So geht es weiter: Politische Diskussion und Infoveranstaltungen für Bürger

Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans wird ab sofort den politischen Gremien zur weiteren Diskussion vorgestellt. Anschließend bekommt die Öffentlichkeit in einer zentralen Informationsveranstaltung und in Stadtteilkonferenzen die Möglichkeit, ihre Anregungen und Ideen einzubringen. Schon jetzt stehen der Lärmaktionsplan und alle Detailkarten Interessierten auf www.saarbruecken.de/laermaktionsplan zur Verfügung. Dort finden Interessierte weitere ausführliche Informationen.

Die Endfassung des Lärmaktionsplanes wird anschließend erneut in den Bezirksräten und Fachausschüssen behandelt und soll noch in diesem Jahr durch den Stadtrat endgültig beschlossen werden. Tempo 30 in den betroffenen Hauptverkehrsstraßen könnte als erste Maßnahme bei entsprechendem Entschluss bereits in diesem Jahr eingeführt werden.

Auch eine Kurzpräsentation zum Lärmaktionsplan, die im Rahmen der Pressekonferenz gezeigt wurde, finden Interessierte unter: www.saarbruecken.de/laermaktionsplan

Unter anderem enthält diese eine Auflistung der betroffenen Straßen.

Hintergrund

Aufgrund der großen Gesundheitsbelastung vieler Menschen durch zunehmenden Lärm, insbesondere durch den Verkehr, hat die Europäische Gemeinschaft 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet. Die europäische Vorschrift wurde 2007 im Bundes-Immissionsschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt.

Das Erstellen eines Lärmaktionsplanes in einem zweistufigen Verfahren ist als Pflichtaufgabe der Kommunen festgeschrieben worden – ohne Umsetzungspflicht der Maßnahmen für die Städte und Gemeinden.

Den Lärmaktionsplan der ersten Stufe (Kosten: 33.000 Euro) hatte die Landeshauptstadt in den Jahren 2007/08 erarbeitet, ihn hatte der Stadtrat 2009 verabschiedet. In dieser ersten Stufe wurden die Lärmauswirkungen der am stärksten belasteten Hauptverkehrsstraßen auf einer Länge von insgesamt rund 71 Kilometern untersucht. Entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung wurden vorgeschlagen. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um die ersten erfolgreichen Einbauten von Flüsterasphalt in Saarbrücken.

Die Umgebungslärmrichtlinie schreibt für die zweite Stufe des Lärmaktionsplans einen deutlich größeren Untersuchungsumfang vor. So muss die Geräuschbelastung in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern unter anderem auch an Hauptverkehrsstraßen mit wesentlich weniger Verkehrsaufkommen als in der ersten Stufe in Lärmkarten dokumentiert werden. Neben dem Straßenverkehrslärm werden in der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplans weitere Lärmquellen wie die Saarbahn, der Flughafen und bestimmte Gewerbebetriebe erfasst. Zusätzlich dazu hat die Verwaltung freiwillig weitere stark befahrene Straßen mit über 6.000 Kraftfahrzeugen pro Tag in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Damit liegen der aktuellen Lärmaktionsplanung die Lärmauswirkungen von insgesamt rund 205 Straßenkilometern zugrunde.

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