Zentraldeponie Emscherbruch

Vorgesehene, punktuelle Veränderung auf dem Gelände der Zentraldeponie Emscherbruch

Seit 1968 ist die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) in Gelsen­kirchen fester Bestandteil der Infrastruktur, mit der die Entsorgungssicherheit in der Region hergestellt wird. Sie wird auf Basis des gültigen Planfeststellungsbeschlusses und der entsprechenden Änderungsgenehmigungen von der AGR mbH betrieben.


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Deponiert werden auf der ZDE heute Abfälle der Deponieklassen (DK) I bis III nach den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV). Im Nordosten des Geländes befindet sich derzeit noch ein Zwischenlager für Sonderabfälle, das bis 2017 zum etwa zweieinhalb Kilometer entfernt liegen­den Abfallkraftwerk RZR Herten verlegt wird. Durch die Verlagerung werden alle Sonderabfall-Transporte zwischen dem Zwischenlager an der ZDE und dem Abfallkraftwerk RZR Herten entfallen. Zugleich werden Ablagerungskapazitäten auf der ZDE frei.

Nach Verlegung des Zwischenlagers wird die Deponie in diesem Bereich um einen Abschnitt für DK I-Abfälle gemäß Deponieverordnung, dies sind z.B. Böden und Bauschutt, erweitert. Das Zusatzvolumen beträgt ca. 1,5 Mio. m³. Die AGR geht davon aus, dass dieser Schüttabschnitt innerhalb der nächsten zehn bis 15 Jahre verfüllt und oberflächenabgedichtet sein wird – die Gesamtlaufzeit der ZDE wird durch die geplante Erweiterung nicht verlängert. Zudem werden keine weiteren Flächen in Anspruch genommen, sondern allein das bereits vorhandene Deponiegelände genutzt.

Die Notwendigkeit der Erweiterung ergibt sich auf Basis der Ergebnisse der vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium (MKULNV NRW) beauftragten „Bedarfsanalyse für DK I-Deponien in Nordrhein-Westfalen“, die im Februar 2014 veröffentlicht wurde: So gab es mit Stand 2012 im Regierungsbezirk Münster kein ausreichendes DK I-Volumen, mit dem die vorgeschriebene Entsorgungssicherheit von zehn Jahren sichergestellt werden könnte – aus heutiger Sicht besteht für diese DK I-Abfälle lediglich noch für einen Zeitraum von drei bis vier Jahren Entsorgungssicherheit. Bis zum Jahr 2030 ist jedoch schon allein im Regierungsbezirk Münster von einem Deponierungsbedarf für eine kumulierte Gesamtablagerungsmenge zwischen 4,0 Mio. Tonnen und 6,4 Mio. Tonnen auszugehen.

Das notwendige abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen und auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten. Weiterhin werden im Rahmen verschiedener Immissionsprognosen für die Bereiche Geruch, Lärm und Luftschadstoffe die Auswirkungen der Erweiterung dargestellt. Zum Antrag zählt auch ein Verkehrsgutachten. Verfahrensführende Behörde wird die Bezirksregierung Münster sein.

Durch das Schaffen von Deponievolumen an bestehenden Standorten leistet die AGR einen relevanten Beitrag zur Entsorgungssicherheit in der Region und damit zu ihrem öffentlichen Auftrag in der Daseinsvorsorge.

Zentraldeponie Emscherbruch - Anhang 1
AGR Gruppe