Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert

Eisenbahn-Bundesamt startet Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für Haupteisenbahnstrecken

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Wie das EBA jetzt mitgeteilt hat, wurde am 15. April die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes gestartet. Sie dauert bis zum 31. Mai.


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Das EBA will eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durchführen. In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen. Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden:

http://www.laermaktionsplanung-schiene.de 

Auf dieser Internetseite sind auch weitere Hintergrundinformationen und die Ergebnisse der Lärmkartierung an Schienenstrecken abrufbar.

Hintergrund:

Die Lärmaktionsplanung ist ein Prozess, mit dessen Hilfe ein Überblick über die bestehende Lärmbelastung geschaffen wird. Zugleich wurde die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm eingeführt. Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen liegt bei den Gemeinden. Im Saarland sind 23 Kommunen von Lärm durch Haupteisenbahnstrecken (Def.: > 30.000 Zügen pro Jahr) betroffen. Weitere Informationen unter http://www.saarland.de/umgebungslaerm.htm 

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