Bekämpfung illegaler Fischerei

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Die Bundesregierung verweist in der Frage der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) auf die Europäische Union. „Die Gemeinsame Fischereipolitik fällt, soweit die Erhaltung der biologischen Meeresschätze betroffen ist, in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union (EU)“, heißt es in der Antwort (18/4259) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4029).


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Dies gelte entsprechend für die Bekämpfung der IUU-Fischerei.

Die Bundesregierung sieht in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 (IUU-VO) das entscheidende Instrument für die weltweite Bekämpfung illegaler Fischerei. Sie unterstützt nach eigener Darstellung regelmäßig einschlägige Initiativen der Europäischen Kommission in diesem Bereich. Aufgrund der gegebenen Zuständigkeit der EU erfolge die finanzielle Beteiligung Deutschlands an entsprechenden Initiativen über die deutschen Beiträge zum Haushalt der EU. „Darüber hinaus wird die Europäische Union nach der neuen Grundverordnung der Gemeinsamen Fischereipolitik (Verordnung (EU) Nr. 1380/2013) in allen internationalen Bereichen die Maßnahmen fördern und unterstützen, die zur Bekämpfung der IUU-Fischerei notwendig sind“, schreibt die Bundesregierung. In einer Vielzahl von regionalen Fischereiorganisationen, in denen die EU Mitglied sei, habe die Kommission mit Unterstützung Deutschlands bereits entsprechende Vorschläge vorgelegt. Darüber hinaus würden Deutschland und die EU mit internationalen Organisationen wie der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO), den Vereinten Nationen und INTERPOL zusammenarbeiten, um alle Maßnahmen, die auf die internationale Kriminalisierung von IUU-Aktivitäten abzielen, zu unterstützen.

Die Bundesregierung verweist zudem auf die EU-Strategie für die maritime Sicherheit und einem zugehörigen Aktionsplan. „Beide Dokumente greifen das Thema IUU-Fischerei auf und rufen zum Kampf gegen IUU-Fischerei etwa durch den Aufbau entsprechender Kapazitäten auf.“ Dies umfasse die Unterstützung der Aktivitäten von Drittstaaten gegen IUU-Fischerei und das Vorgehen gegen das gesamte Spektrum wirtschaftlicher, sozialer und entwicklungspolitischer Herausforderungen, die aus der IUU-Fischerei folgen. „Wesensmerkmal der IUU-Fischerei ist die Nichtbeachtung internationaler Fischereivorschriften und -übereinkommen. Daher ist nicht auszuschließen, dass die in der IUU-Fischerei arbeitenden Menschen in besonderem Maße dem Risiko der Verletzung von Menschenrechten und Arbeitsschutzauflagen ausgesetzt sind“, schreibt die Bundesregierung.

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