Wertstoffgesetz

Achtung abwarten!

GemIni hat unlängst den Entwurf eines Wertstoffgesetz vorgelegt und es stellt sich die Frage: Was kommt aus dem BMUB? Dem Vernehmen nach will das BMUB weiterhin auf die private Karte setzen: Systemträgerschaft durch duale Systeme, Finanzierung durch die Inverkehrbringer, die Kommunen als Zaungäste.


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Und leider stehen für das BMUB weiterhin nur Regelungen für Verpackungsabfälle und SNVP an; es sollen also nur ca. 5-7 kg/E/Jahr Gegenstand des Wertstoffgesetz werden, statt das von GemIni aufgezeigte Wertstoffpotenzial von 95 kg/E/Jahr zu erfassen, das einem Wertstoffgesetz erst seinen Namen geben würde.

Offenbar will das BMUB den Verlockungen des BDI folgen und einer privaten Finanzierung den Vorzug vor einer Verantwortungszuteilung an die Kommunen geben. Jetzt scheint es also wieder um Ordnungspolitik statt Wertstoffwirtschaft zu gehen. Hier die CDU-Fraktion mit privat vor Staat, dort die SPD-Fraktion mit umwelt- und kommunalpolitischen Zielen. Da heißt es für die kommunalorientierten Beteiligten in der Politik, nochmals deutlich Flagge zu zeigen. Das gilt beispielweise für die kommunalen Spitzenverbände, soweit sie eine "Zwangsbeglückung" ihrer Mitglieder abzulehnen scheinen. Immer wieder wird in der politischen Diskussion behauptet, die Mehrzahl der örE hätte kein Interesse an einer Verantwortlichkeit im Rahmen der Wertstofferfassung. Weil knapp 60% der örE die Aufgaben der Restmüllentsorgung nicht selbst erledigen, sondern ausschreiben, würde eine Organisationsverantwortung in der Wertstoffwirtschaft nur Zusatzbelastungen auslösen.

Aber hierbei wird völlig verkannt, welche Gestaltungsvorgaben als Auftraggeber realisiert werden können, besieht man sich im Vergleich das stumpfe Schwert der Abstimmungsvereinbarungen. Verzicht auf Eigenerledigung heißt nicht Verzicht auf Gestaltungswillen. Die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen ist eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge. Wer sich nicht klar zur Daseinsvorsorge positioniert, der schmälert die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung, die unsere Verfassung dem besonderen Schutz des Art. 28 Abs. 2 GG unterstellt hat.

Den einzelnen örE ist anzuraten, aktuell nichts zu veranlassen, was eine Mitbenutzung des dualen Systems unter Kostenbeteiligung angeht. Geringen Einfluss bekommen die örE demnächst möglicherweise kostenfrei. Da sollten jetzt keine Mitbenutzungsentscheidungen zu stoffgleichen Nichtverpackungen getroffen werden, die eine Mitfinanzierung der Systembetreiber aus dem Gebührenhaushalt nach sich ziehen.

GemIni hat in der vorvergangenen Woche einen Gesetzentwurf für ein Wertstoffgesetz vorgelegt, der sich als Diskussionsvorschlag versteht. Im Herbst 2014 hat GemIni bereits ein Kompromissmodell vorgestellt, das auf viel Interesse gestoßen ist.

Beibehaltung der dualen Systematik in der Wertstoffwirtschaft durch Aufteilung der Entsorgungsverantwortung zwischen kommunaler und privater Entsorgungswirtschaft. Die örE tragen für die Erfassung der Wertstoffe die Verantwortung, die Vergabe der Sortierung und Verwertung erfolgt durch eine Zentrale (Vergabe-)Stelle. Die dualen Systeme sind nicht länger erforderlich. Die Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft erfolgt nicht nur in Bezug auf die Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen, sondern erstreckt sich auch auf weitere Wertstofffraktionen wie Altholz und Bioabfälle. Für alle Wertstofffraktionen sind ambitionierte Erfassungsmengen und hohe Recyclingquoten vorzugeben.

Nunmehr hat [GGSC] diese Überlegungen in die Form eines Gesetzentwurfs gebracht. Der Gesetzentwurf und das vorlaufende Kompromisspapier sind unten als Link beigefügt. Wir zeigen mit dem Entwurf auf, wie eine gesetzestechnische Umsetzung der Vorstellungen aussehen kann, die auf den Ausbau der Wertstoffwirtschaft unter Verzicht auf die Systembetreiber abzielen.

Als Aufgaben der Zentralen Stelle wird der Einzug der Lizenzabgaben von den Produktverantwortlichen, die Vergabe der Sortierung und Verwertung nach den Regeln der VOL und die Erstattung der Erfassungskosten der örE nach einem bundeseinheitlichen Standard ausgestaltet. Die Trägerschaft dieser Zentralen Stelle, die der Aufsicht des Umweltbundesamt untersteht, bleibt zu diskutieren. GemIni sieht eine Verantwortungsübernahme durch die Wirtschaft als wünschenswert an. Die geteilte Entsorgungsverantwortung bezieht sich auf die Abfälle aus privaten Haushaltungen, die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz überlassungspflichtig sind. Für die Bestimmung der Erfassungsmengen und Recyclingquoten wird in noch auszuformulierenden Anhängen zum Gesetz auf die Arbeiten von INFA zurückgegriffen werden, die INFA im Auftrag von GemIni bereits vor längerer Zeit vorgelegt hat.

GemIni sieht diesen Vorschlag als wesentlichen Schritt an; im weiteren müssen sodann Regelungen für Gewerbeabfälle angegangen werden, um die Abfallwirtschaft als einen bedeutenden Faktor für eine nachhaltige Ressourcenwirtschaft und einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz ausgebaut zu sehen.

GemIni ist eine Gemeinschaftsinitiative von kommunalen und privaten Entsorgungsunternehmen, denen die Ablösung der Systembetreiber ebenso ein Anliegen ist, wie der Ausbau der Wertstoffwirtschaft.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll