Milliardenentlastung für Kommunen

Milliardenentlastung ab 2018 muss ungeschmälert in den Kommunen aller Länder ankommen

Der Deutsche Landkreistag begrüßt die sich abzeichnende Verabredung innerhalb der Regierungskoalition, die zugesagte finanzielle Entlastung der Städte, Landkreise und Gemeinden in Höhe von 5 Mrd. € ab 2018 über einen anderen Weg als über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umzusetzen. Präsident Landrat Reinhard Sager dazu:


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„Uns ist wichtig, dass die kommunale Ebene flächendeckend entlastet wird, damit Städte, Landkreise und Gemeinden endlich wieder im notwendigen Maße Investitionen tätigen können. Das kann nur unabhängig von einer Neuregelung der Eingliederungshilfe geschehen, weil das eine mit dem anderen schlichtweg nichts zu tun hat. Dies entspricht einer grundlegenden Forderung des Deutschen Landkreistages, die nun offenbar umgesetzt werden soll.“ Unbeschadet dessen stehe die Reform der Eingliederungshilfe weiter auf der Agenda: „Hierbei darf aber keine neue Ausgabendynamik entstehen. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe, aber auch anderer von den Kommunen zu bezahlender Sozialleistungen steigen nach wie vor, so dass darüber nachzudenken ist, die Belastungssituation der Kommunen regelmäßig zu überprüfen und auf dieser Grundlage die Entlastung der Kommunen durch den Bund anzupassen.“

Neben der Abkoppelung von der Eingliederungshilfe sei vor allem darauf zu achten, dass die versprochene finanzielle Entlastung auch in den Kommunen aller Länder ungeschmälert ankäme, denn die Eingliederungshilfe wird in sieben Ländern nicht oder nur teilweise von den Kommunen finanziert: „Vor diesem Hintergrund ist deutlich zu sagen: Es geht um eine Entlastung der Kommunen und nicht der Länder.“ In letzter Zeit hätten sich Begehrlichkeiten der Länder gezeigt, die versprochene Kommunalentlastung über den Weg der Eingliederungshilfe für sich verbuchen zu wollen. „Dem wird nun vorgebeugt, indem die Eingliederungshilfe als Verteilungsweg für die kommunale Entlastung ausscheidet“, erklärte Sager. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Länder aus dem Entlastungspaket für die Kommunen Gelder für sich selbst abzwackten.

Er verwies darauf, dass es die Landkreise seien, die die Hauptlast der Sozialausgaben trügen und mithin vor allem entlastet werden müssten: „Es ist notwendig, dass die von der Großen Koalition vereinbarte Stärkung der Kommunen auch dort ankommt, wo die Hauptlasten entstehen. Das ist bei den Landkreisen – und entsprechend bei den kreisfreien Städten – der Fall.“ Aus diesem Grunde schlage der Deutsche Landkreistag einen Komponentenmix aus erhöhter kommunaler Umsatz- und Einkommensteuerbeteiligung sowie eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des SGB II vor. „Dadurch wäre es möglich, diese Frage befriedigend für die Städte, Landkreise und Gemeinden zu lösen und dennoch im bestehenden System zu bleiben“, sagte Sager.

Darüber hinaus verdeutlichte er, dass die Milliardenentlastung lediglich einen – wenn auch wesentlichen – Beitrag zur Linderung der hohen Sozialausgaben der Kommunen leiste: „Die kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen sind von 2004 bis 2013 von 32,2 Mrd. € auf 47 Mrd. € angestiegen. Sie haben sich also um die Hälfte erhöht. Vor allem die Eingliederungshilfe wird voraussichtlich in den kommenden Jahren weiter dynamisch wachsen, unbeschadet der unterschiedlichen Zuständigkeiten in den Ländern. Von daher sollte darüber nachgedacht werden, die Belastungssituation der Kommunen einer periodischen Überprüfung zu unterziehen und auf dieser Grundlage die Entlastung der Kommunen durch den Bund anzupassen“, so der DLT-Präsident abschließend.

Zum Hintergrund

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht unter den nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehenden prioritären Maßnahmen an erster Stelle eine finanzielle Entlastung der Kommunen in zwei Stufen vor. Die erste Stufe, die 1 Mrd. Euro jährlich umfassende Stärkung der Kommunalfinanzen, ist zum 1.1.2015 in Kraft getreten und wird im Rahmen der neuerlichen Investitionsinitiative des Bundes für das Jahr 2017 um weitere 1,5 Mrd. € aufgestockt. Daneben sind weitere 3,5 Mrd. € zur Bildung eines Sondervermögens für besonders strukturschwache Kommunen vorgesehen. Für die zweite Stufe sieht der Koalitionsvertrag ab 2018 eine Entlastung der Kommunen im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich vor, die zeitlich im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Bundesteilhabegesetz) erfolgen soll. Vorliegend geht es um diese zweite Stufe der zugesagten kommunalen Entlastung.

Milliardenentlastung für Kommunen - Anhang 1
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