Landgericht Berlin

Urteilsgründe im Vergaberechtsstreit der GASAG gegen das Land Berlin liegen vor

Die Entscheidungsgründe des Landgerichts in dem Rechtsstreit 16 O 224/14 kart liegen vor und sind unter http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/ verfügbar. Das Landgericht Berlin hatte aufgrund mündlicher Verhandlung vom 9. Dezember 2014 im Vergaberechtsstreit über den Betrieb des Gasnetzes zwischen der GASAG Berliner Gaswerke Aktien-gesellschaft u.a. und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen, ein Urteil verkündet.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Danach ist dem Hilfsantrag der Klägerinnen stattgegeben worden und dem Beklagten untersagt worden, das Nutzungsrecht für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes zu vergeben oder mit einem durch Umwandlung des Landesbetriebes Berlin Energie hervorgegangenen Unternehmen einen Gaskonzessionsvertrag abzuschließen.

Nunmehr liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe beim Kammergericht eingelegt werden.

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel