Beseitigungsanordnung für Sammelcontainer

VG Wiesbaden

In zwei Eilentscheidungen hat das VG Wiesbaden den Anträgen zweier Abfallunternehmen stattgegeben, die sich gegen den Abtransport und die geforderte Kostenerstattung für Abtransport und Lagerung der Container gewehrt hatten (Beschlüsse vom 09.01.2015, Az.: 7 L 1563/14.WI und 7 L 1576/14.WI). Es fehlte aus Sicht des Gerichts bereits an vollstreckbaren Verwaltungsakten. Im Übrigen sei Prüfung des Verantwortlichen nicht erfolgt und sogar zweifelhaft, ob es im Einzelnen überhaupt einer Sondernutzungserlaubnis bedurfte hätte.


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Gaßner, Groth, Siederer & Coll.