Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt

Außerhalb der Tallage darf im Zeitraum zwischen dem 14. und dem 28. März jeweils von Montag bis Sonnabend Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden

Baum- und Strauchschnitt kann in diesem Frühjahr im Zeitraum vom 14. bis zum 28. März, außer sonntags, in den Ortsteilen Münchenroda, Remderoda, Cospeda, Isserstedt, Lützeroda, Vierzehnheiligen, Krippendorf, Closewitz, Ilmnitz, Maua und Leutra verbrannt werden. Wie schon im Vorjahr gestattet die Stadt das Verbrennen in den Bereichen außerhalb der Tal- und Kessellage des Saaletals.


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Beim Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt sind Mindestabstände einzuhalten: 50 Meter zu öffentlichen Straßen, 100 Meter zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen, 20 Meter zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, 100 Meter zu Waldflächen, 15 Meter zu Öffnungen in Gebäudewänden sowie 5 Meter zur Grundstücksgrenze.

Der Baum- und Strauchschnitt muss so trocken sein, dass er unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt. Zum Anzünden oder zur Unterstützung des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger oder mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer verwandt werden. Laub und Grasschnitt darf nicht verbrannt werden.

Pflanzliche Abfälle, die in anderen Stadtteilen anfallen, sind fachgerecht durch die Nutzung der Biotonnen bzw. auf den Wertstoffhöfen zu entsorgen.

Fragen beantworten die Mitarbeiter des Fachdienstes Umweltschutz telefonisch unter Telefon 49-5266 oder über die E-Mailanschrift: umweltschutz@jena.de.

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