VKU zum Verordnungspaket "Intelligente Netze"

Verordnungspaket Intelligente Netze

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute sieben Eckpunkte für das „Verordnungspaket Intelligente Netze“ vorgelegt und gibt damit einen Vorgeschmack auf die Regelungen der angekündigten Messsystemverordnung, Rollout-Verordnung und Datenkommunikationsverordnung. Diese sollen noch vor der Sommerpause dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


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Sie regeln zukünftig die Anforderungen an die Zählertechnik, an den Kreis der zum Einbau Verpflichteten sowie an die Datensicherheit. Dabei geht es insbesondere darum, welche Kundengruppen intelligente Zähler (iZ) als Basisinfrastruktur eingebaut bekommen beziehungsweise welche Vorreiter beim Einbau intelligenter Messsysteme (Gateway plus iZ) werden.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Hans-Joachim Reck dazu: „Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland befindet sich vor einer entscheidenden Weichenstellung. Wir begrüßen den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme zeitlich zu staffeln und dabei zunächst auf die verbrauchsintensiven Kundengruppen zu fokussieren.“ Denn die intelligenten Messsysteme sollen schrittweise eingeführt werden: Das beginnt 2017 für Verbraucher mit einem Verbrauch von mehr als 20.000 Kilowatt (kWh) pro Jahr, 2019 werden die Messsysteme der Gruppe von mehr als 10.000 Kilowatt angepasst. 2021 schließlich soll die letzte Stufe der „Rollout-Rakete“ bei den Verbrauchern mit mehr als 6.000 kWh gezündet werden.

Mit dem Vorschlag, die Grenze zur Einbauverpflichtung von intelligenten Messsystemen anfangs hoch anzusetzen, folgt das BMWi einer zentralen Forderung des VKU. „Sich bei der Verpflichtung zum Einbau der intelligenten Messsysteme auf die Mittel- und Großabnehmer, also Industrie und Gewerbe, zu konzentrieren, ist volkswirtschaftlich gesehen das Gebot der Stunde“, so Reck. Mittel- und Großabnehmer seien die „Elefanten“ in den Verteilnetzen – dort läge das relevante Potenzial zur Lastverlagerung, denn sie ständen zwar nur für rund zwei Millionen Zählpunkte, bezögen aber zwei Drittel des gesamten Stroms aus diesen Netzebenen.

Verbesserungspotenzial gibt es aus Sicht des VKU dennoch. „Es fehlt noch eine Revisionsklausel für die Verbraucher ab 6.000 kWh. Die dritte Stufe darf nicht automatisch gezündet werden“, kritisiert Reck. „Es ist immer gut, die anfänglichen Erwartungen an der Realität zu spiegeln. Erst auf Grundlage der Erfahrungen aus den ersten beiden Rollout-Stufen kann verantwortlich entschieden werden, ob mehrere Millionen Haushalte mit Zusatzkosten für intelligente Messsysteme belastet werden sollen. Einen Automatismus darf es hier nicht geben.“

Bei der notwendigen Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) begrüßt der VKU, dass es nunmehr keine verbrauchsunabhängigen Einbauverpflichtungen für intelligente Messsysteme bei Neubau und Renovierungen geben soll. Damit wird eine Kernforderung des VKU erfüllt – die zukünftige Basisinfrastruktur wird der deutlich günstigere intelligente Zähler bilden. Ebenfalls positiv ist zu werten, dass das BMWi auch zu der Einschätzung gelangt ist, dass für die Kunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM), das heißt Industrie und Gewerbe mit in der Regel mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch, diese etablierte Technik zunächst beibehalten werden kann und hier eine technologischer Wechsel nicht vordringlich ansteht.

Im Rahmen der weiteren Ausgestaltung des Verordnungspaketes wird als eine zentrale Frage der Finanzierungsmechanismus zu klären sein. Der VKU wird sich hier mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die den verpflichteten Verteilnetzbetreibern entstehenden Kosten auch vollumfänglich im Regulierungsregime anerkannt werden.

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel