Magistrat fasst Grundsatzbeschluss zur Verbesserung der Sauberkeit

Der Magistrat hat in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag, 3. Februar, einer Sitzungsvorlage von Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt zugestimmt

„Die zunehmende Nutzung des öffentlichen Raumes, ein geändertes Freizeitverhalten und ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen führen dazu, dass sich der Reinigungsbedarf in etlichen Straßen stark verändert hat; in vielen Straßen hat er zugenommen“, sagt Dr. Franz.


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Es gebe aber auch einige Straßen, in denen der Reinigungsbedarf abgenommen habe. „Im Beschluss geht es darum, die jetzige Straßenreinigungssystematik nach Gesichtspunkten der Transparenz, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Vergleichbarkeit aller Straßen Wiesbadens zukunftsorientiert anzupassen“, so der Dezernent.

Die Einteilung aller Wiesbadener Straßen in Reinigungsklassen liege 21 Jahre zurück und bedürfe dringend einer Überprüfung. „Besonders die Aufteilung der Reinigung in etlichen Straßen zwischen der Fahrbahnreinigung durch die ELW und der Gehwegreinigung durch die Anwohner erweist sich als weniger effektiv und sollte dringend aufgelöst werden, so dass je nach Verschmutzung und Verkehrsaufkommen entweder nur die ELW oder nur die Anwohner für die komplette Reinigung zuständig sein sollten“, betont Dr. Franz.

Seit mehr als drei Jahren wurden Qualitätsmessungen zum Sauberkeitszustand in den Wiesbadener Straßen von den ELW durchgeführt und ausgewertet. Bestätigt wurden diese Ergebnisse durch die Auswertung der Beschwerdelage bei der Sauberkeitshotline. Eine Vielzahl der Beschwerden bezieht sich auf Bereiche, in denen entweder die Reinigungshäufigkeit nicht ausreicht, wie in vielen Teilen der Stadtbezirke Mitte und Westend, oder in denen die Schnittstellen zwischen Bürger und ELW häufig auftreten, wie in Biebrich.

Diese Ergebnisse wurden dem Magistrat vorgelegt. Die wesentlichen Leitgedanken der geplanten Novellierung sind die Verbesserung der Stadtsauberkeit (unter anderem bedarfsgerechte Reinigung in hoch frequentierten beziehungsweise touristisch wichtigen Bereichen, die nachhaltige Gebührenstabilität und Wirtschaftlichkeit in der Straßenreinigung (unter anderem Nutzung von Synergieeffekten bei der gleichzeitigen Fahrbahn- und Gehwegreinigung sowie logistische Optimierungen durch räumlich zusammenhängende Gebiete), die Verminderung der Schnittstellenproblematik hinsichtlich der Reinigungszuständigkeiten (beispielsweise Reduzierung der Straßen in der derzeitigen Reinigungsklasse B mit einer Fahrbahnreinigung durch die Stadt und der Gehwegreinigung durch den Anlieger auf das unvermeidliche Maß) sowie die Verhinderung von „unzumutbaren Reinigungszuständigkeiten“ (Anliegerreinigung auf Fahrbahnen in der Reinigungsklasse C bei hohem Verkehrsaufkommen) und die daraus resultierende Minimierung von Haftungsrisiken für die Stadt.

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