Kernpunkte der AGVU für ein zukünftiges Wertstoffgesetz

Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen

Das flächendeckende und privatwirtschaftlich organisierte Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen hat sich seit über 20 Jahren bewährt. Immer mehr Kommunen nutzen dieses System für die Miterfassung stoffgleicher Waren. Eine Vielzahl individueller Umsetzungslösungen hat sich auf lokaler Ebene etabliert. Fehlende einheitliche Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass mittlerweile für ca. 13 Millionen Einwohner unterschiedliche Fakten geschaffen worden sind.


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Eine einheitliche Regelung durch den Gesetzgeber ist überfällig. Die AGVU fordert vom Gesetzgeber die kurzfristige Vorlage eines Wertstoffgesetzes, in dem folgende Kernelemente Berücksichtigung finden sollten:

  1. Steigerung der Verwertungsquoten
    Zur Verbesserung der Ressourcennutzung und der Ressourceneffizienz des gesamten eingerichteten Systems sollen die Verwertungsanforderungen deutlich anspruchsvoller werden.
  2. Erweiterung der Produktverantwortung
    Für eine gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Waren muss die Produktverantwortung auf stoffgleiche Waren erweitert werden. Durch die Erweiterung der Produktverantwortung muss eine haushaltsnahe und bürgerfreundliche Wertstoffsammlung für Verpackungen und stoffgleiche Waren nach einheitlichen Standards geschaffen werden.
  3. Finanzierungverantwortung in der Hand der privaten Wirtschaft
    Die im Gesetz aufzunehmenden Rahmenbedingungen für die Finanzierung stoffgleicher Waren müssen praxistauglich sowie schlüssig sein. Es ist ein konkreter Termin zur Einbeziehung in das duale System zu nennen, bei dem auch die Überführung der derzeit praktizierten Umsetzungslösungen in ein privatwirtschaftliches Modell Berücksichtigung finden sollte. Eine Quersubventionierung aus den Verpackungsanteilen ist auszuschließen.
  4. Organisationsverantwortung in der Hand der privaten Wirtschaft
    Produkt- und Organisationsverantwortung müssen in einer Hand bleiben und nach wettbewerblichen Kriterien umgesetzt werden. Durch die Organisationsverantwortung in der Hand der dualen Systeme kann eine Systemabstimmung zwischen den Akteuren in den Bereichen von Herstellern, Handel, Forschung und Entwicklung sowie Sortierung und Verwertung erfolgen. Herstellergetragene Rücknahmesysteme müssen als Option mit dem Ziel einer direkten Umsetzung der Produktverantwortung berücksichtigt werden.
  5. Implementierung einer Zentralen Stelle
    Regelsetzung, Kontrolle und Vollzug mit dem Ziel einer gesetzeskonformen Umsetzung müssen in einem Wertstoffgesetz gegenüber der Verpackungsverordnung durch eine Zentrale Stelle deutlich verbessert werden.

Es kommt nun darauf an, dass im Wertstoffgesetz die Weichen richtig gestellt werden. Die AGVU ist bereit, die Ausgestaltung der erhobenen Forderungen aktiv zu unterstützen, z. B. innerhalb der Zentralen Stelle.

Arbeitsgemeinschaft Verpackung + Umwelt e. V.