Beräumung von Erdwällen aus Abfallgemischen
OVG Berlin-Brandenburg
Die behördliche Inanspruchnahme von zwei Abfallerzeugern bei der vorläufigen Sicherung und späteren Beräumung und Entsorgung von Erdwällen mit vermischten (z.T. gefährlichen) Abfällen hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als zulässig bestätigt (vgl. Beschl. v. 19.09.2014, Az.: OVG 11 S 42.14).
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