Überschreiten der Höchstlagerungsmenge

Klage gegen Teilstilllegungsanordnung ohne Erfolg

Eine Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Teilstilllegungsanordnung blieb auch in der Berufungsinstanz ohne Erfolg. Dem beklagten Betreiber einer Anlage war die Reduzierung der Lagermenge für Bauschuttmaterial auf die genehmigte Höhe auferlegt worden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.07.2014, Az.: 12 LA 182/13).


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Gaßner, Groth, Siederer & Coll.