Bundeskabinett verabschiedet Verordnung für Photovoltaik-Freiflächen

Müller: Weiterer wichtiger Schritt zur Marktintegration der Erneuerbaren Energien ist gemacht

BDEW kritisiert Regelung zur Flächenkulisse und fordert weitere Diskussion. Das Kabinett der Bundesregierung hat heute die Verordnung für die künftige Ausschreibung von Photovoltaik-Freiflächen beschlossen. "Die Verordnung ist insgesamt eine gute Grundlage, um mit Auktionen für Erneuerbare Energien erste Erfahrungen zu sammeln.


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Auf diese Weise soll die künftige Förderhöhe von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem wettbewerblichen Verfahren ermittelt werden. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Marktintegration vollzogen. Hauptziel dieser Maßnahme ist, die Kosteneffizienz bei der Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu steigern. Diesem Ziel kommen wir mit der beschlossenen Verordnung nun näher", erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Der BDEW bewertet positiv, dass die Verordnung auf Ausnahmeregelungen für einzelne Organisationsformen verzichtet und somit einen starken Wettbewerb ermöglicht. Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, unter denen die Akteure wählen können, um am Auktionsverfahren teilnehmen zu können. "Bei der neuen Verordnung war für den BDEW als Kriterium besonders wichtig, dass eine große Akteursvielfalt ermöglicht wird. Auf wettbewerbsverzerrende Sonderregelungen wurde richtigerweise verzichtet. Interessierte können nun unabhängig von ihrer Größe oder Organisationsform an dem Verfahren teilnehmen", sagte Hildegard Müller.

Allerdings gibt es aus Sicht des Branchenverbandes auch Kritikpunkte an der vorliegenden Verordnung. Dies betrifft vor allem die Flächenkulisse. Durch die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2010 eingeführte Flächenrestriktion wurde die Förderfähigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenbahnen beziehungsweise Konversionsflächen beschränkt. Der BDEW hatte sich mit dem Ziel der Wettbewerbsintensivierung und der Steigerung der Fördereffizienz für eine Aufhebung dieser Flächenrestriktionen ausgesprochen. Mit der jetzigen Verordnung erfolgt jedoch nur eine geringfügige Ausweitung der Flächen, die für die Auktion zur Verfügung stehen. Diese kommt zudem aus Sicht des BDEW im Jahr 2016 zu spät und ist auch inhaltlich nicht ausreichend, um nachhaltig die für eine erfolgreiche Auktion erforderliche Wettbewerbsintensität zu gewährleisten. Daher sollten weitere Möglichkeiten für eine Ausweitung der Flächenkulisse diskutiert werden, so der Branchenverband.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel