Keine Gentechnik in Landwirtschaft und Gartenbau:

Hamburg zeichnet Charta von Florenz

Hamburg bekennt sich zur Gentechnikfreiheit in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Aus diesem Grund hat der Senat heute beschlossen, dass Hamburg dem Netzwerk der gentechnikfreien Regionen (Charta von Florenz) beitritt. Die Ziele des Netzwerks unterstützt der Senat mit zahlreichen Maßnahmen, Projekten und finanziellen Förderungen.


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Hamburg wird dadurch eine führende Position bei der gentechnikfreien Landbewirtschaftung einnehmen. Senator Frank Horch sagt: „Wir erhalten uns damit einen wichtigen Standortvorteil und kommen auch dem Wunsch der Verbraucher nach gentechnikfreien, regional erzeugten Lebensmitteln nach.“

Hamburg setzt dabei folgende Schwerpunkte:

  • Agrarförderung im Rahmen des Agrarförderprogramms
    • Förderung fünfgliedriger Fruchtfolgen
      Mit dem vermehrten Anbau von Hülsenfrüchten kann der Import von (gentechnisch veränderten) Eiweißpflanzen reduziert werden. Diese Maßnahme fügt sich damit in die nationale Eiweißstrategie ein, mit der die langfristige Versorgung mit Eiweißfuttermitteln ohne zusätzliche Soja-Importe sichergestellt werden soll.
    • Förderung des ökologischen Landbaus
      Hier wird eine Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen angestrebt.
  • Ökologischer Landbau
    Die gesetzlichen Regelungen der EG-Öko-Verordnung für den ökologischen Landbau schließen die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und aus oder durch gentechnisch veränderte Organismen hergestellte Erzeugnisse als Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer, Saatgut, vegetatives Vermehrungsmaterial, Mikroorganismus oder Tier ausdrücklich aus. Im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen fördert Hamburg u.a. den ökologischen Landbau. Hier wird eine deutliche Erhöhung der im GAK-Rahmenplan vorgesehenen Fördersätze um 30 % vorgenommen, um eine Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen und der ökologisch gehaltenen Tiere zu erreichen. Darüber hinaus soll der Hamburger Teil des Alten Landes, in dem bereits heute 10 % der vorhandenen Obstanbauflächen ökologisch bewirtschaftet werden, zur Modellregion Bio-Obst entwickelt werden.
  • Verpachtungen landeseigener Flächen
    Bezüglich der Verpachtung von landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen soll bei neuen Verpachtungen sowie der Verlängerung bestehender Verträge eine gentechnikfreie Nutzung der Flächen vertraglich festgeschrieben werden. Auf diese Weise wird der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf landeseigenen Flächen verhindert.
  • Forschungsförderung in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau
    Der Senat fördert Forschungsansätze zur Vermeidung von Gentechnik in Landwirtschaft und Gartenbau durch Forschungsprojekte zu konventionellen und ökologischen Anbaumethoden. Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Pflanzenschutz, Präventions- und Überwachungsstrategien im Vorratsschutz, Resistenzmanagement sowie innovative Applikationstechnik.
  • Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen
    Im Bereich der Verpflegung von Kantinen, Kindertagesstätten und Schulen wird angestrebt, Richtlinien und Empfehlungen so auszugestalten, dass ausschließlich Nahrungsmittel, die frei von gentechnisch veränderten Organismen sind, verwendet werden.
  • Förderung von regionalen Initiativen zur Gentechnikfreiheit
    Der Senat fördert (bereits bestehende) regionale Initiativen zur Gentechnikfreiheit. In diesem Kontext werden auch Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Betrieben, mit dem Ziel gentechnikfreie Futtermittel zu beschaffen, unterstützt. Mittelfristig wird das Ziel verfolgt, den Bedarf nach gentechnisch veränderten Futtermitteln zu reduzieren und durch Futtermittel zu ersetzen, die frei von gentechnisch veränderten Organismen sind.
  • Förderung von Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Verbraucherschutz und Verarbeitung von gentechnikfreien Produkten
    Hamburg wird mit dem Themenbereich verbundene Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.
  • Naturschutzrecht
    Entsprechend den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes muss in bestimmten Fällen für die Freisetzung und den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Der Senat möchte prüfen lassen, ob und in welcher Form Freisetzungs- oder Anbauverbote von gentechnisch veränderten Organismen in den Naturschutzgebietsverordnungen für den Schutz der jeweiligen Schutzgüter geeignet sind.
  • Einsatz auf EU- und Bundesebene
    Darüber hinaus wird sich Hamburg weiterhin auf EU- und Bundesebene dafür einsetzen, dass in Landwirtschaft und Gartenbau keine Gentechnik zur Anwendung kommt.
Keine Gentechnik in Landwirtschaft und Gartenbau: - Anhang 1
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