Landgericht Berlin
Schmerzensgeldklage gegen Fluggesellschaft wegen eines Gehörschadens erfolglos geblieben
Das Landgericht Berlin hat die Klage eines Anwohners in der Nähe des Flughafens Berlin-Tegel gegen eine Airline auf Zahlung einer Entschädigung wegen Körperverletzung abgewiesen. Der Kläger hat geltend gemacht, er habe am 23. Januar 2011 den U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz verlassen und sei zur dort befindlichen Bushaltestelle gelaufen, als eine im Landeanflug befindliche Maschine der verklagten Airline einen sehr lauten Knall ähnlich einer Fehlzündung eines Autos verursacht habe.
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