EU-Klimaziele 2030 und anrechenbare Offsets
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort
Nach Angaben der Bundesregierung ist bisher unklar, ob Emissionsreduktionen aus Projekten im Rahmen der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (Offsets) auf das europäische 40-Prozent-Treibhausgasreduktionsziel für das Jahr 2030 angerechnet werden. Wie sie in einer Antwort (18/3679) auf eine Kleine Anfrage (18/3545) der Fraktion Die Linke schreibt, seien die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Periode 2021 bis 2030 weder für die Sektoren für den EU-Emissionshandel noch für die sonstigen Sektoren beschlossen worden.
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