EU-Klimaziele 2030 und anrechenbare Offsets

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Nach Angaben der Bundesregierung ist bisher unklar, ob Emissionsreduktionen aus Projekten im Rahmen der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (Offsets) auf das europäische 40-Prozent-Treibhausgasreduktionsziel für das Jahr 2030 angerechnet werden. Wie sie in einer Antwort (18/3679) auf eine Kleine Anfrage (18/3545) der Fraktion Die Linke schreibt, seien die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Periode 2021 bis 2030 weder für die Sektoren für den EU-Emissionshandel noch für die sonstigen Sektoren beschlossen worden.


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Die Europäische Kommission werde voraussichtlich in diesem Jahr Vorschläge für die Änderung der EU-Emissionsrichtlinie vorlegen.

Alle Emissionsminderungen, die zur Erreichung einer Minderung von mindestens 40 Prozent im Zeitraum zwischen 2020 bis 2030 im Vergleich zum Basisjahr 1990 unternommen werden, sollen nach Interpretation der Bundesregierung auch tatsächlich innerhalb der EU stattfinden, heißt es in der Antwort weiter. Außerdem betont die Regierung, dass emissionshandelspflichtigen Sektoren die Nutzung von Offsets bisher nur bis zum Jahr 2020 gestattet sei.

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