Kein Fleisch und Wurst in die Biotonne

Kein Fleisch und Wurst in die Biotonne
Kein Fleisch und Wurst in die Biotonne

Warum dürfen im Landkreis Günzburg keine tierischen Produkte wie Fleisch, Fisch, Wurst, Knochen und Gräten über die Biotonne entsorgt werden?

Die kommunale Abfallsatzung gibt vor, wie Abfälle in den jeweiligen Kommunen entsorgt werden. Aus seuchenhygienischen Gründen wurden, zu Zeiten der Schweinegrippe, die tierischen Produkte im Landkreis Günzburg von der Entsorgung über die Biotonne ausgeschlossen. Diese müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.


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Der Hintergrund ist, dass aus dem gesammelten Bioabfall des Landkreises auf den heimischen Komposthöfen in Form der offenen Mietenkompostierung wertvolle Komposterde entsteht. Heimisches Wild (Wildschweine, Fuchs, Marder), Schadnager (Mäuse, Ratten), Vögel (Krähen, Störche etc.) und Insekten, suchen auf den Kompostmieten nach Nahrung. Tierische Produkte bilden während des Verrottungsprozesses ideale Nährböden für Mikroorganismen und Krankheitserreger. Diese könnten übertragen, die Entstehung von Krankheiten und Tierseuchen begünstigen.

Nicht in die Biotonne gehören auch Plastiktüten! Diese müssen als Störstoffe mühsam, oft sogar händisch, auf den Komposthöfen aussortiert werden. Weiterhin nicht in die Biotonne gehören z.B. auch Asche, Kehrricht, Staubsaugerbeutel, Katzen- und Hundekot, Windeln und Flüssigkeiten.

Über die Biotonne entsorgt werden können alle pflanzlichen Abfälle aus Küche und Garten. Diese sind z.B. Salat, Obst- und Gemüseschalen, Eierschalen, Kaffeefilter, Teebeutel, verwelkte Blumen (ohne Schmuck), Rasen-, Baum und Strauchschnitt, Fallobst, Laub und Unkraut.

Aufgrund des hohen Wassergehaltes der Abfälle friert bei Minustemperaturen im Winter, selbst bei kurzen Standzeiten, der Inhalt der Biotonnen oft ein. Daher können angefrorene Reste in den Biotonnen zurückbleiben. Der Standplatz der Biotonne sollte daher frostfrei gewählt sein. Feuchte Abfälle sollten abgetropft und in Zeitungspapier oder Küchenkrepp eingewickelt in die Biotonne gegeben werden. Der Boden der Biotonne kann zur Vorbeugung mit Zeitungspapier oder einem Karton ausgelegt werden. Falls der Bioabfall doch einmal in der Tonne festgefroren ist, kann er vor der Abholung mit einem Spaten gelockert werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Bioabfälle erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.kaw.landkreis-guenzburg.de in der Rubrik „Downloads“, unter dem Buchstaben „B“ oder bei der Abfallberatung unter 08221/95-456.

Landratsamt Günzburg