Gebäudeenergiegesetz, Energieeffizienzgesetz, Preisbremsengesetz und Smart Meter

Energiewende: Bundesrat behandelt richtungsweisende energiepolitische Vorhaben

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag mehrere richtungsweisende Regelungen zur Energiewende behandelt: darunter das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Energieeffizienz-Gesetz und das Energiepreisbremsen-Gesetz.


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Auch mit einem Gesetz zur schnelleren Verbreitung von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) beschäftigte sich die Länderkammer.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU)

  • zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
    „In einer solchen Situation ist es notwendig inne zu halten, die Prozesse zu sortieren und dafür zu sorgen, dass die notwendigen Bausteine einer klimaneutralen Wärmeversorgung sinnvoll zusammengesetzt werden. Unser Vorschlag ist: gemeinsame Beratung von GEG und Gesetzgebung zur kommunalen Wärmeplanung in der zweiten Jahreshälfte 2023. Inkrafttreten des GEG zum 1. Januar 2025 - wie ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehen. Dadurch kann das GEG auf die Wärmepläne Bezug nehmen. Die zweite Jahreshälfte kann genutzt werden, um das Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetz aufeinander abzustimmen und gleichzeitig einen entsprechenden Förderrahmen aufzuspannen. Dazu gehört Klarheit für die Betreiber der umzustellenden Heizungen, aber auch für die Betreiber der Fernwärmenetze. Das aktuelle Bundes-Förderprogramm BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) mit nur drei Milliarden Euro bis 2026 ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Es benötigt eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung. Hierzu ist eine Förderung in Höhe von drei Milliarden Euro pro Jahr bis mindestens 2035 erforderlich, wenn die Fernwärme wie geplant ausgebaut werden soll.“
  • zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG):
    „Der VKU begrüßt, dass mit dem Energieeffizienzgesetz schrittweise die Energieeffizienzrichtlinie national umgesetzt werden soll und damit mehr Zeit für ambitionierte Zielerreichung bleibt. Mit der EED soll der EU-Endenergieverbrauch in 2030 um mindestens 11,7 Prozent im Vergleich zu den Energieverbrauchsprognosen aus 2020 gesenkt werden. Nationale Verschärfungen sollten daher vermieden werden. Das Gesetz sollte einen Mechanismus enthalten, der das jährliche Einsparpotential in ein Verhältnis zu dem technisch (noch) erschließbaren Potenzial setzt. Allein die Anforderungen für die Wasserwirtschaft können laut Nationaler Wasserstrategie den Energieeinsatz um bis zu 30 Prozent erhöhen. Positiv ist, dass die Reduktionsverpflichtungen für Bund und Länder mittels strategischer Maßnahmen umgesetzt werden soll. Dafür sollte der bereits existierende Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) weiterentwickelt werden.“
  • zu den Energiepreisbremsen:
    „Wir begrüßen, dass zusätzliche Hilfen für Unternehmen, die wegen Flutkatastrophe oder Corona-Auswirkungen besonders betroffen sind, nun über die Prüfbehörde und nicht die Energieversorger abgewickelt werden. Das ist ein sinnvoller pragmatischer Weg. Diese Lösung mit pauschalen Einmalzahlungen wäre auch angemessen, wenn eine stärkere Unterstützung für Bezieher von Heizstrom gewollt ist. Die geplanten Sonderregelungen für Heizstrom führen nach diesem Gesetzentwurf aber dazu, dass die Entlastung nachträglich für Millionen von Kunden wieder neu berechnet werden muss. Das führt zu einem Aufwand, der die Stadtwerke übermäßig belastet und ihre Kapazitäten für andere wichtige Projekte bindet. Schon jetzt übernehmen unsere Unternehmen bei den Preisbremsen staatliche Aufgaben, was sie mehrere hundert Millionen Euro kostet. Statt einer weiteren Preisbremse, sollte die Hilfe für vom teuren Heizstrom Betroffene mit direkten Transferleistungen gedeckt werden. Beim Thema Erlösabschöpfung sind die Mängel des Gesetzes durch den Kabinettsentwurf nicht behoben. Nach wie vor besteht in vielen Konstellationen das Risiko einer Überabschöpfung. Es ist der Energiewende nicht dienlich, wenn Versorgungsmodelle auf Basis erneuerbarer Energien infolge der Erlösabschöpfung unwirtschaftlich werden.“
  • zu Smart Meter:
    „Smart Meter können Haushalte effektiv beim Energiesparen helfen, weil sie den Verbrauch in Echtzeit messen. Die zeitnahe Übermittlung von Verbrauchsdaten ist eine Grundvoraussetzung, damit Energieversorger flexible Stromtarife anbieten können. Versorger erhalten wichtige Informationen zur Auslastung ihrer Netze und Verbraucherinnen und Verbraucher können von digitalen Stromzählern jederzeit ihren Stromverbrauch ablesen und so gezielt ihren Verbrauch steuern. Gleichzeitig wird durch den Rollout die Grundlage für eine effiziente Integration von (dezentralen) EE-Anlagen und E-Mobilität in das Stromnetz der Zukunft geschaffen. Allerdings vermissen die Versorgungsunternehmen konkrete Angaben zur Finanzierung des Smart-Meter-Rollouts im Gesetzestext. Konkret geht es um die Refinanzierung der mit dem Rollout verbundenen Kosten für die Netzbetreiber. Im schlechtesten Fall bekommen diese nur einen Teil ihrer Kosten erstattet und müssen bis zum Jahr 2029 auf die Refinanzierung ihrer Ausgaben warten. Hier muss über die im Gesetz ergänzte Festlegungskompetenz für die Bundesnetzagentur zügig Klarheit geschaffen werden. Aus VKU-Sicht sollten auch die Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme angepasst werden. Um wirtschaftliche Planungssicherheit für die den Rollout maßgeblich umsetzenden Unternehmen – die Netzbetreiber – sicherzustellen, müssen die Kosten, die dem Netzbetreiber entstehen, vollständig und ohne Zeitverzug anerkannt werden.“
VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel