Rolle der Kommunen bei Fiskalerbschaften stärken

Landkreis Kassel unterstützt Vorstoß der Kommunen

Leerstehende Gebäude führen in den Städten und Dörfern zu vielfältigen Konflikten. Sie beeinträchtigen das Ortsbild, mindern den Wert der Gebäude im Umfeld und hemmen die Investitionsbereitschaft vor Ort. Auch bei Fiskalerbschaften – Gebäude, die nach dem Tod des Eigentümers dem Land zufallen – handelt es sich in der Regel um leerstehende Gebäude in einem baulich schlechten Zustand.


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Dass Fiskalerbschaften vor Ort zu einem Problem werden können, zeigen auch im Landkreis Kassel mehr und mehr Fälle. Und aufgrund der gesellschaftlichen und der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass es in den nächsten Jahren deutlich mehr Fiskalerbschaften geben wird. So hat sich zum Beispiel die Anzahl der Fiskalerbschaften im Nachbarland Thüringen innerhalb der letzten 10 Jahre verfünffacht. Diese besorgniserregenden Zahlen zeigen, dass beim Thema Fiskalerbschaften ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Der Landkreis Kassel begrüßt und unterstützt die Initiative einiger Kommunen im Landkreis daher ausdrücklich, einen größeren Handlungsspielraum für den Umgang mit den betreffenden Objekten zu fordern.

Der Erhalt und die Stärkung der Ortskerne ist zentrale Aufgabe des Servicezentrum Regionalentwicklung im Landkreis Kassel. Gemeinsam mit vielfältigen Partnern werden dort Projekte und Strategien entwickelt, um dem zunehmenden Gebäudeleerstand und –verfall entgegenzuwirken. So dient unter anderem die neu eingerichtete Fachwerkbörse einer verbesserten Vermarktung historischer Bausubstanz. Auch die Beratungs- und Förderangebote im Bereich der Dorfentwicklung sind ein wichtiges Instrument zur Innenentwicklung.

Zum Thema Fiskalerbschaften befindet sich das Servicezentrum Regionalentwicklung bereits im Austausch mit dem Hessischen Immobilienmanagement zu den aktuell im Landkreis Kassel befindlichen Fiskalerbschaften. Um alle Objekte im Landkreis zu erfassen, muss im nächsten Schritt auch bei den anderen Bundesländern nachgefragt werden. Denn: ein Fiskalerbfall richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Es kann sich daher sich auch Fiskaleigentum anderer Länder im Landkreis Kassel befinden. So ist derzeit mindestens eine niedersächsische Fiskalerbschaft im Landkreis bekannt.

Zum Hessischen Immobilienmanagement besteht inzwischen eine gute Gesprächsebene, um gemeinsam über Lösungsmöglichkeiten für die betreffenden Objekte zu beraten. Der Landkreis Kassel nimmt den Vorschlag von Markus Mannsbarth daher gerne auf, mit dem Land Hessen über eine Stärkung des Handlungsspielraums der Kommunen zu verhandeln. Die Zuständigkeit für das Thema Fiskalerbschaften verbleibt auch zukünftig im Servicezentrum Regionalentwicklung.

Landkreis Kassel