Maßnahmen zum Meeresschutz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Die geplante Novellierung der Düngeverordnung wird nach Ansicht der Bundesregierung bei konsequenter Umsetzung mittelfristig zu einem deutlichen Rückgang von Nährstoffeinträgen in die Gewässer beitragen. In einer Antwort (18/3459) auf eine Kleine Anfrage (18/3239) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bewertet sie die effiziente und gewässerschonende Verwendung von Düngemitteln, die Anlage von Pufferstreifen als ökologische Vorrangflächen, die Ausweitung des Ökolandbaus sowie die Optimierung des Stickstoffmanagements als geeignete Maßnahmen, um den Eintrag von Nährstoffen wie Phosphor oder Stickstoff in die Gewässer zu senken.


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Mit der Umsetzung der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen EU-Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik (Fischereigrundverordnung) solle zudem eine Verschlechterung der Meeresumwelt durch Aquakultur- und Fischereitätigkeiten vermieden werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie versichert, dass sie die EU bei der Verwirklichung der Ziele „nach Kräften“ unterstützen werde, auch was das Erreichen des „Guten Umweltzustandes“ der Meere im Fischereibereich angehe. Hierzu zähle insbesondere die Festlegung der jährlichen Gesamtfangmengen nach dem Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrags, der für möglichst viele Bestände bereits 2015, jedoch spätestens bis 2020 erreicht werden solle.

Um den „Guten Umweltzustand“ des Meeres zu erreichen, müssten bei der Offshore-Erdöl- und Erdgas-Förderung zudem die bestehenden nationalen und EU-Standards eingehalten werden, betont die Regierung.

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