Hellwegbörde: Neuer Plan schützt Vögel

Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Maßnahmenplan zum Schutz der Hellwegbörde-Vögel jetzt online

Recklinghausen: Für das EU-Vogelschutzgebiet Hellwegbörde liegt jetzt der Vogelschutz-Maßnahmenplan vor. Mit den aufgeführten Maßnahmen werden die Lebensräume für gefährdete Vogelarten geschützt und verbessert. Der Vogelschutz-Maßnahmenplan ist das Ergebnis eines Dialogs von Landwirtschaft, Industrie, Kreisen und ihren Kommunen, von Biologischen Stationen, der Jägerschaft und dem ehrenamtlichen Naturschutz.


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Um das jetzt vorliegende Ergebnis zu erreichen hatte die Bezirksregierung Arnsberg thematische Arbeitsgruppen eingerichtet und zu „runden Tischen“ eingeladen.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Mehr „selbstbegrünende Brachen“! Sie zählen zur naturschutzfachlich sinnvollen landwirtschaftlichen Bodennutzung, die die Nahrungsgrundlage und die Lebensräume der bodenbrütenden Vogelarten verbessert. Die „selbstbegrünende Brache“ ist dabei gar nicht neu: Sie könnte z.B. als Baustein des seit 2014 für alle Landwirte obligatorischen „Greening“ umgesetzt werden.
  • Die Beratung einzelner landwirtschaftlicher Betriebe durch die Landwirtschaftskammer soll in noch engerer Zusammenarbeit mit den Kreisen und den Biologischen Stationen vor Ort erfolgen.
  • Raub-Säugetiere wie Füchse oder Waschbären sollen zum Schutz bodenbrütender Vogelarten schärfer bejagt werden.
  • Wegraine sollen wieder in die öffentliche Hand überführt werden.
  • Freizeit und Erholung werden künftig so gewährleistet, dass empfindliche Vogelarten nicht mehr gefährdet werden.
  • Hunde sollen künftig konsequent angeleint werden, um zu vermeiden, dass sie frei in den Flächen umherlaufen.
  • Die Vogelarten werden im Rahmen eines intensiven Vogel-Monitorings dauerhaft beobachtet.
  • Ebenso wird die langfristige Wirkung der Vogelschutzmaßnahmen durch Monitoring ermittelt.

Hintergrund:

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte bis 2011 insgesamt 28 Vogelschutzgebiete auf der Grundlage der Europäischen Vogelschutz-Richtlinie nach Brüssel gemeldet. Diese Gebiete wurden Teil des großen europaweiten Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000. Im Jahr 2012 beauftragte daraufhin das nordrhein-westfälische Umweltministerium das LANUV bis Ende 2014 für das größte nordrhein-westfälische Vogelschutzgebiet, die Hellwegbörde, einen Vogelschutz-Maßnahmenplan zu erarbeiten. Ein solcher Maßnahmenplan ist ein Fachkonzept. Der Plan beschreibt ganz konkrete Maßnahmen und ordnet sie räumlich zu. Denn die Flächen eines Vogelschutzgebietes werden EU-weit nicht einfach nur formell unter Schutz gestellt – die Situation der Vogelwelt soll sich auch faktisch verbessern! Es geht also um praktische Maßnahmen, die dem weiteren Verlust von Vogelarten entgegenwirken. Dazu sollen insbesondere die gefährdeten Vogelarten, für die das Gebiet nach Brüssel gemeldet wurde, in einen guten Erhaltungszustand versetzt werden. Es geht also um die Sicherung der vorhandenen Vogelbestände und um ihre positive Weiterentwicklung. In der Hellwegbörde gilt dies vor allem für eine Gruppe gefährdeter Ackervögel, insbesondere Wiesenweihe, Rohrweihe und Wachtelkönig. Für diese Arten ist die Hellwegbörde das bedeutendste Brutgebiet in Nordrhein-Westfalen.

Der Vogelschutz-Maßnahmenplan ist für die Landschaftsbehörden verbindlich und dient als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und weitere Planungen. Die Umsetzung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Landnutzer erfolgt auf freiwilliger Basis.

Der Maßnahmenplan: http://www.lanuv.nrw.de/natur/schutzgeb/vmp_hellwegboerde/index.htm

Hellwegbörde: Neuer Plan schützt Vögel - Anhang 1
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; Peter Schütz ; Peter Schütz