Grüner Strom für knapp 7.000 Haushalte

Photovoltaikanlage bei Bronnbach geplant

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Schaffung von Baurecht für das Sondergebiet "Photovoltaik Klettenacker Bronnbach" empfohlen.


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Auf einer dem Fürstenhaus Löwenstein-Wertheim-Rosenberg gehörenden Fläche will ein Projektentwickler eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten. Deren Stromertrag soll bei 24.100 Megawattstunden liegen. Das würde ausreichen, um knapp 7.000 Haushalte zu versorgen.

"Damit kann Strom für 90 Prozent von Wertheim auf nur 0,13 Prozent der Stadtfläche erzeugt werden," verdeutlichte Philipp Gantenbei die Effizienz der Anlage. Er erläuterte dem Gremium das Vorhaben als Vertreter des Projektunternehmens wpd onshore mit Sitz in Bietigheim-Bissingen. Die 18 Hektar große Fläche sei aufgrund ihrer Lage und Topographie sowie der Sonneneinstrahlung für das Vorhaben besonders geeignet. Es handele sich um ein "landwirtschaftlich vollständig benachteiligtes Gebiet" mit ertragsschwachen Böden. Sogenannte Tabuzonen, die gegen die Errichtung von Photovoltaikanlagen sprechen, wie Naturschutz- und Biosphärengebiete, gebe es hier nicht.

Die Fläche liegt in einer Senke und ist nur von wenigen Standorten aus im Landschaftsbild sichtbar. Wie aus einer in der Ausschusssitzung gezeigten Präsentation hervorging, verläuft in etwa 3,5 Kilometer Entfernung von der Photovoltaikanlage eine Hochspannungsleitung zur Einspeisung des erzeugten Stroms. Dort soll ein Umspannwerk errichtet werden.

Die Grundsätze, die die Stadt Wertheim bei erneuerbaren Energieprojekten zum Maßstab nimmt, sind bei diesem Vorhaben berücksichtigt. Die Wertheimer Stadtwerke werden sich an der Projektgesellschaft beteiligen. Auch die regionale Wertschöpfung ist gewährleistet: 90 Prozent der Gewerbesteuer kommen dem städtischen Haushalt zugute, ebenso die Kommunalabgabe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Und auch die Bürgerinnen und Bürger sollen sich beteiligen können. Die Rede ist von festverzinslichen Solarparkbeteiligungen mit einer Laufzeit von fünf bis zehn Jahren und einem Zinssatz von drei bis vier Prozent.

Wenn auch der Gemeinderat zustimmt, kann die Stadtverwaltung das erforderliche Bauleitplanverfahren einleiten. Mit einer Inbetriebnahme der Freiflächen-Photovoltaikanlage rechnet man ab dem Jahr 2025.

Stadtverwaltung Wertheim direkter Link zum Artikel