Energiepreiskrise: Härtefallprogramm stellt 20 Millionen Euro für sächsischen Mittelstand zur Verfügung

Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft«

Das Härtefallprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen, die von der Energiepreiskrise besonders betroffen sind, soll am 12. April 2023 starten. Der Freistaat hat jetzt die dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen.


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Rund 20 Millionen Euro stehen für die sächsischen Härtefälle zur Verfügung. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) wird die Bewilligungsstelle für das KMU-Härtefallprogramm in Sachsen sein. Ab Ende März sind auf der Webseite der SAB detaillierte Informationen zum Programm sowie eine Berechnungshilfe verfügbar, mit deren Hilfe die Unternehmen ihre Antragsberechtigung sowie die Höhe der Unterstützungsleistung errechnen können. 

»Der Mittelstand ist das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft, der wichtigste Arbeitgeber und Ausbilder im Freistaat. Das neue Programm unterstützt Härtefälle in der Energiepreiskrise«, sagt der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig. Der Freistaat hat ein modulares und zeitlich gestaffeltes Programm konzipiert:

  • Härtefallhilfe 2022: KMU ab mittlerer Energieintensität, die zwischen Juli und Dezember 2022 von besonders hohen Preissteigerungen betroffen waren, erhalten pauschale Unterstützungszahlungen von einem Zwölftel der Energiekosten 2022 für Gaskunden – wegen der Soforthilfe Gas – oder zwei Zwölfteln bei Strom und sonstigen Energieträgern. Je nach Entwicklung der Energiepreise sowie Mittelabfluss kann dieses Programmmodul im Jahr 2023 verlängert werden. 
  • Ergänzend sollen im Programmmodul Härtefallhilfe Plus 2022 deutlich höhere Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden (80 Prozent der Mehrkosten für Energie im Leistungszeitraum – gedeckelt auf den steuerlichen Verlust). Dieses Modul zielt auf KMU, die durch die Kostensteigerungen in ihrer Existenz gefährdet sind. Durch Entscheidung einer einzuberufenden Härtefall-Kommission können Ausnahmen in Bezug auf die Antragssteller sowie die Leistungsvoraussetzungen und -höhe zugelassen werden. 

Hintergrund

In die Verhandlungen über das Härtefallprogramm KMU mit dem Bund waren alle Bundesländer einbezogen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 1. März 2023 einen ersten Teilbetrag von 400 Millionen Euro freigegeben. Davon stehen knapp 20 Millionen Euro für Sachsen zur Verfügung. Die Richtlinie für das Programm »Härtefallhilfen Energie KMU Sachsen« wurde am 6. März 2023 vom Kabinett beschlossen. Am 16. März hat der Freistaat Sachsen die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gezeichnet.

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