Bilanz 2022: Familien erhalten 3,4 Millionen Euro aus Teilhabepaket

Ennepe-Ruhr-Kreis: Der Zugang zu Bildung und außerschulischen Aktivitäten ist längst nicht selbstverständlich

Vielen Familien fehlen die nötigen finanziellen Mittel, um beispielsweise Nachhilfe oder Klassenfahrten für das schulpflichtige Kind zu bezahlen. Auch die Mitgliedschaft in einem Sportverein kann Familien mit geringem Einkommen finanziell belasten.


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Deshalb erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Auf diese Weise können grundsätzlich Kosten für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und das Mittagessen erstattet werden. Darüber hinaus werden die Betroffenen auch finanziell unterstützt, wenn es beispielweise um Musikunterricht oder die Mitgliedschaft im Sportverein geht.

3,4 Millionen Euro ausgezahlt

Ansprechpartner für Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist neben den Stadtverwaltungen auch das Jobcenter EN. Es zieht für 2022 folgende Bilanz: Zwischen Breckerfeld und Hattingen, Witten und Gevelsberg haben Familien insgesamt mehr als 3,4 Millionen Euro (2021: 2,8 Millionen Euro) aus dem BuT-Leistungsangebot erhalten. Das meiste Geld - 1,63 Millionen Euro - floss dabei in die Mittagsverpflegung (2021: 1,41 Millionen Euro).

Grund für das Mehr an Auszahlungen ist das Auslaufen der Coronavorgaben. So war beispielswiese die Mittagsverpflegung in den Schulen in den Monaten des Homeschoolings eingeschränkt und viele Ausflüge und Klassenfahrten mussten ausfallen. Für diesen Bereich nennt das Jobcenter EN nach 77.982 Euro für 2021 in seiner aktuellen Bilanz 299.082 Euro.

Ähnliche Entwicklung sind auch in den Bereichen der Lernförderung und der sozialen und kulturellen Teilhabe zu erkennen. Bei der Lernförderung lagen die Ausgaben bei 487.816 Euro (2021: 384.395), bei der sozialen und kulturellen Teilhabe bei 130.566 Euro (2021: 106.254 Euro).

Stichwort Bildungs- und Teilhabepaket

Das Jobcenter EN ist Ansprechpartner für alle Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Mit Ausnahme der Lernförderung, die beantragt werden muss, ist es in der Regel ausreichend, wenn die Familien Nachweise über die entstandenen Kosten vorlegen.

Die Unterstützung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche – „persönlicher Schulbedarf“ – wird sogar automatisch ausgezahlt. Für 2023 beträgt die Höhe dieser Leistung 174 Euro, sie wird anteilig am 1. August und 1. Februar überwiesen und zwar 116 Euro für das erste Schulhalbjahr 58 Euro für das zweite Schulhalbjahr.

Weitere Informationen und Formulare für SGB-II-Leistungsberechtigte finden sich auf der Internetseite des Jobcenters EN unter www.jobcenter-en.de.

Die Stadtverwaltungen sind Ansprechpartner für Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

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