Schutz vor unsicheren Produkten

Auch Medizinprodukte wie Corona-Schnelltests werden vom Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Gießen überwacht.
Auch Medizinprodukte wie Corona-Schnelltests werden vom Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Gießen überwacht.

Das Regierungspräsidium Gießen überwacht Einhaltung der Sicherheitsregeln sowohl im stationären Handel als auch im Internet – Am 15. März ist Weltverbrauchertag


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Gießen. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen schützt Verbraucher vor unsicheren Produkten. Es ist dabei Teil der europäischen Marktüberwachungsstrategie. Verbraucherschutz ist vielfältig und betrifft einen Großteil des täglichen Lebens. Besondere Aufmerksamkeit erfährt das Thema am 15. März, dem Weltverbrauchertag. „Diesen Aktionstag gibt es seit 1983, um Verbrauer zu informieren und auf ihre Rechte aufmerksam zu machen“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

„Neben der Lebensmittelsicherheit, der Digitalisierung und weiteren Themen wird vor allem die Marktüberwachung von Non-Food-Produkten immer bedeutender“, sagt Michael Axmann. Er arbeitet beim RP im Dezernat für Arbeitsschutz. Die Globalisierung und der boomende Internethandel erfordern eine effiziente europaweit vernetzte Marktüberwachung, um den Verbraucher bestmöglich vor unsicheren Produkten zu schützen. Das Regierungspräsidium leistet dazu seinen Beitrag.

Non-Food-Produkte werden sowohl im stationären Handel als auch im Internet überwacht. Dies betrifft Spielzeuge genauso wie Maschinen und elektrische Betriebsmittel, wie zum Beispiel. Haushaltsgeräte – die Vielfalt der Produkte ist nahezu unüberschaubar. Geprüft wird dabei, ob die Vorschriften des Produktsicherheits- und des Marktüberwachungsgesetzes eingehalten werden. Dies beinhaltet neben formalen Anforderungen, wie Kennzeichnung und Bedienungsanleitung, auch ganz konkrete technische Prüfungen. „Manchmal führt das dann dazu, dass der Hersteller oder Importeur nachbessern muss oder Produkte sogar vom Markt genommen werden müssen“, erläutert RP-Mitarbeiter Maximilian Baier. Nicht immer geschieht dies freiwillig, sondern wird im Zweifelsfall auch angeordnet.

Interessierte an Informationen über europaweit gemeldete gefährliche Produkte können sich im Internet über das Safety Gate der Europäischen Kommission (www.ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport) erkundigen. Gemeldet werden können unsichere Produkte bei den zuständigen Behörden über die Kommunikationsplattform (www.webgate.ec.europa.eu/icsms/?locale=de) der Marktüberwachung von Non-Food-Produkten Information and Communication System for Market Surveillance (ICSMS), aber auch bei den Verbraucherschützern des RP Gießen per E-Mail an arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de. Die Kommunikationsplattform ICSMS ist ein Werkzeug der europäischen Marktüberwachungsbehörden, zu denen das RP Gießen zählt.

Daneben gehört die Überwachung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika, wie Schwangerschafts- oder Corona-Schnelltests, zu den RP-Aufgaben. Zunächst wird geklärt, ob diese mit den Verordnungen grundlegend übereinstimmen. Neue Verordnungen auf europäischer Basis sorgen dafür, dass die sicherheitsspezifischen Vorgaben für die Herstellung, sowie für Import und Handel erhöht worden sind.

Zudem überwacht das RP einerseits Betreiber und Anwender sowie andererseits die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Krankenhäusern, Arztpraxen und Zahnarztpraxen. Ziel ist, nur konforme Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum zur Anwendung kommen zu lassen. „Somit wird gewährleistet, dass Patienten, Anwender und Dritte geschützt sind und Verbraucher nicht durch die Anwendung geschädigt werden können“, sagt Andreas Kellotat, der im RP für die Überwachung von Medizinprodukten zuständig ist.

Auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter dem Punkt „Risikoinformationen“ eine Liste aller relevanten Risikoinformationen zu Medizinprodukten sowie eine Liste, in der alle korrektiven Maßnahmen der Hersteller dargestellt werden. Korrektive Maßnahme bedeutet, dass Produkt oder die beiliegenden Unterlagen und Dokumente überarbeitet werden. Darüber hinaus können eigenständig Vorkommnisse gemeldet werden. In den fünf mittelhessischen Landkreisen können unsichere Medizinprodukte auch bei den Verbraucherschützern im Regierungspräsidium Gießen gemeldet werden.

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