Fit for 55: Rat und Parlament einigen sich auf überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz

Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige Einigung von Europäischem Parlament und dem Rat der EU-Staaten zur Stärkung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.


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Sie muss von beiden Institutionen nun noch formell bestätigt werden. Rat und Parlament einigten sich für 2030 auf ein Energieeffizienz-Ziel von 11,7 Prozent und gingen damit über den ursprünglichen Kommissionsvorschlag hinaus.

Der für den Grünen Deal zuständige Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans sagte: „Energiesparen ist ein wichtiger Beitrag zur Rettung unseres Planeten. In den letzten Monaten hat die Bevölkerung in der EU bewiesen, dass sie willig und fähig ist, diese Aufgabe zu bewältigen, und unsere Industrie hat gezeigt, dass sie ihren Energieverbrauch und ihre Produktionsprozesse optimieren kann. Energieeffizienz muss jetzt noch stärker gesellschaftlich verankert werden, und die überarbeitete EU-Richtlinie hilft uns dabei.“

Die Einigung ist ein weiterer Schritt in der Verabschiedung des Pakets „Fit für 55“. Dieses Paket enthält eine Reihe konkreter Maßnahmen, um den europäischen Grünen Deal und den REPowerEU-Plan umzusetzen. Bis 2050 will die Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.

Ambitioniertere Ziele und bessere Instrumente

Die EU-Länder verpflichten sich, die Energieeffizienz bei politischen, Planungs- und Investitionsentscheidungen im Energiesektor und darüber hinaus zu berücksichtigen.

Die vorläufige Einigung sieht vor, die jährliche Energieeinsparverpflichtung fast zu verdoppeln: Die EU-Länder werden von 2024 bis 2030 neue jährliche Einsparungen von durchschnittlich 1,49 Prozent des Endenergieverbrauchs gegenüber dem derzeitigen Niveau von 0,8 Prozent erzielen müssen. Bis Ende 2030 müssen sie schrittweise 1,9 Prozent erreichen. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Energieeinsparungen in Endverbrauchssektoren wie Gebäuden, Industrie und Verkehr.

Eine Schlüsselrolle spielt dabei der öffentliche Sektor: so müssen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Produkte, Dienstleistungen, Gebäude und Bauleistungen systematisch die Energieeffizienzanforderungen berücksichtigt werden. Die Verpflichtung der EU-Länder, jährlich mindestens 3 Prozent der Gesamtfläche der Gebäude, die sich im Eigentum der öffentlichen Verwaltung befinden, zu renovieren, deckt nun auch die regionale und lokale Ebene ab.

Die Unternehmen werden im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie ermutigt, energieeffizienter zu sein. Alle Unternehmen, einschließlich KMU mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 85 Terajoule, müssen ein Energiemanagementsystem einrichten.

Zudem soll die Mobilisierung von Investitionen erleichtert werden. Die EU-Staaten werden verpflichtet, innovative Finanzierungssysteme und umweltfreundliche Kreditprodukte für Energieeffizienz zu fördern und über das Volumen der Energieeffizienzinvestitionen Bericht zu erstatten.

Fokus auf Energiearmut

Geeinigt haben sich die Gesetzgeber auch auf eine erste EU-Definition von Energiearmut. Die Mitgliedstaaten müssen vorrangig Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Menschen umsetzen, die von Energiearmut betroffen sind, beispielsweise bei einkommensschwachen Haushalten.

Nächste Schritte

Die heutige vorläufige Einigung muss nun von Parlament und Rat noch formell bestätigt werden. Danach werden die Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und können in Kraft treten.

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