Verfestigung der Nordausrichtung des Flughafens

Landrätin und Landräte sagen „NEIN“ zur weiteren Verfestigung der Nordausrichtung des Flughafens zu Lasten Südbadens

Eine klare Absage erteilen die Landrätin des Landkreises Lörrach sowie die Landräte der Landkreise Waldshut, Konstanz und des Schwarzwald-Baar-Kreises den Plänen des Flughafens Zürich, das Betriebsregelement zu ändern. Dies haben sie in ihrer gemeinsamen Stellungnahme an das zuständige Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt zum Ausdruck gebracht, welches sie auf deutscher Seite neben dem Land Baden-Württemberg an dem Verfahren beteiligt hatte.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Der Antrag auf Änderung des Betriebsreglements beinhaltet im Wesentlichen die Entflechtung des Ostkonzeptes und des Südkonzeptes. Hierzu sollen aus dem Osten und Süden kommende Flugzeuge zunächst über den Landkreis Konstanz entlang der Staatsgrenze nach Norden an den Anflugpunkt über dem Schwarzwald-Baar-Kreis geführt werden. Aus Westen kommende Flugzeuge sollen über das Rheintal u. a. über Hohentengen und das Wutachtal zum selben Anflugpunkt über dem Schwarzwald-Baar-Kreis geleitet werden. Bei dem beantragten Ostkonzept, das während der abendlichen Sperrzeiten und tagsüber bei Westwindlagen praktiziert werden soll, erfolgt der Endanflug zwar wie bisher auch von Osten auf die Piste 28. Die „Reihung" der Flugzeuge erfolgt aber über Südbaden an der Landesgrenze Deutschland/Schweiz, bevor sie über den Kanton Schaffhausen hinweg in den Endanflug geführt werden.Nach Auffassung von Landrätin Dammann und ihrer Landratskollegen Hämmerle, Dr. Kistler und Hinterseh handelt es sich somit nicht um ein Ostkonzept, sondern um ein „verkapptes Nordanflugkonzept". Damit würde die Nordausrichtung des Flughafens dauerhaft zu Lasten Deutschlands zementiert. Im Ergebnis würde die Flughafenbetreiberin zusätzlich zu dem tagsüber praktizierten Nordkonzept künftig den südbadischen Luftraum auch noch durch das Ostkonzept umfassend in Anspruch nehmen, d. h., der Flughafen könnte während der gesamten Betriebszeit von Norden angeflogen werden. Diese Planungen führten zwangsläufig zu Mehrbelastungen in den südbadischen Landkreises Waldshut, Konstanz, Lörrach und Schwarzwald-Baar-Kreis. „Dies können wir nicht akzeptieren", so die Landrätin und die Landräte. Da zur Umsetzung des geänderten Betriebsreglements eine weitere Anpassung der Deutschen Durchführungsverordnung (220. DVO) erforderlich ist, bitten die Landrätin und die Landräte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nunmehr dringend, eine weitere Anpassung der 220. DVO nicht zuzulassen. Der Taktik der Schweiz, ihre Ziele Schritt für Schritt quasi scheibchenweise durchzusetzen, sollte die Bundesregierung mit Entschlossenheit entgegentreten. Vielmehr müsse jetzt die Stuttgarter Erklärung, die eine weitere Reduzierung der vom Fluglärm betroffenen südbadischen Regionen beinhaltet, konsequent umgesetzt werden.

Landratsamt Waldshut direkter Link zum Artikel