Kohleausstieg: Bundestag erlaubt Wette gegen die Energiewende

Zu den gestern im Bundestag beschlossenen Änderungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Der für das Rheinische Revier beschlossene Kohleausstieg verstößt gegen die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes.


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Die Ampelregierung bricht mit gesetzlichen Vorgaben und verpasst die Chance, die Emissionen im Energiesektor bis 2030 stetig zu reduzieren. Die jetzt ermöglichte Abbaggerung von Lützerath wird nicht nur den Konflikt um die Kohle im Rheinischen Revier weiter anheizen, sondern auch die Klimakrise befeuern. Die Kohle unter Lützerath ist nicht erforderlich, um die Energieversorgung zu sichern. Bundes- und Landesregierung versagen gemeinsam beim Schutz des Klimas.

Nur wer die Ausbauziele erneuerbarer Energien und das 1,5 Grad-Ziel nicht ernst nimmt, kann die Zerstörung von Lützerath für die Kohle als notwendig erachten. Es ist klimapolitisch nicht zu verantworten, dem Konzern RWE die Förderung von 280 Millionen Tonnen Kohle allein aus dem Tagebau Garzweiler II zu ermöglichen. Wenn jetzt wie geplant mehr Braunkohle verbrannt wird, überschreitet der Energiesektor sein CO2-Budget massiv. Der Kohleausstieg 2030 wird so vom Treiber zur Belastung für den Klimaschutz. RWE wettet de facto auf das Scheitern der Energiewende und Robert Habeck hat dieses klimaschädliche Glücksspiel abgesegnet.

Die nächste Überprüfung des deutschlandweiten Kohleausstiegs ist bis zum 31. März 2023 gesetzlich vorgesehen. Das Machbarkeitsgutachten für einen klimagerechten Kohleausstieg 2030 in West und Ost darf nicht erneut verschoben werden. Die Bundesregierung muss umgehend alle nötigen gesetzlichen Änderungen vornehmen und den Kohleausstieg 2030 in ganz Deutschland so umsetzen, dass die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes sichergestellt wird.“

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.