Verbesserung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen

Verkehr/Antwort

Im Jahr 2022 werden rund 1,8 Milliarden Euro investiert, um Bahnhöfe neu zu bauen oder zu modernisieren. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4301) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3216) unter Bezugnahme auf Auskünfte der Deutschen Bahn AG (DB AG) mit.


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Jährlich würden rund 100 Bahnhöfe beziehungsweise 150 Bahnsteige der DB Station&Service AG, die rund 95 Prozent der Bahnhöfe betreibt, barrierefrei umgebaut, heißt es in der Antwort. Fördermittel von Bund und Ländern unterstützten den barrierefreien Ausbau. Zwischen 2012 bis 2021 seien rund 4,7 Milliarden Euro in Investitionsprojekte an Stationen mit erfolgten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit investiert worden. In den Jahren 2023 bis 2030 seien Investitionsprojekte im Umfang von 15,6 Milliarden Euro geplant.

Zur Beantwortung der Frage, welche Bahnhöfe und Haltepunkte bis 2026 zu uneingeschränkt barrierefreien Bahnhöfen umgebaut werden, heißt es in der Antwort: Die Maßnahmenplanung erfolge bahnsteigbezogen, da sich die Bahnsteige eines Bahnhofs in ihrem technischen Zustand unterscheiden würden. „In rund 750 Stationen wird bis zum Jahr 2026 mindestens ein Bahnsteig vollständig barrierefrei umgebaut“, schreibt die Bundesregierung. Die genauen Standorte könnten erst im Zusammenhang mit der Vorbereitung der jeweiligen Ausschreibungsverfahren der Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit abschließend benannt werden.

Zentrale Themen, wie etwa die Fortschreibung des Bauregelwerks „Personenbahnhöfe planen und bauen“, werden der Antwort zufolge mit den vom Deutschen Behindertenrat benannten Vertretern der Behindertenverbände in der Arbeitsgruppe zu den Barrierefreiheitsprogrammen der DB AG abgestimmt. Bei Bauprojekten bildeten das abgestimmte Regelwerk und die entsprechenden Baustandards die verbindliche Vertragsgrundlage für Planungs- und Bauleistungen. In der Planungsphase von Bauprojekten würden örtliche Institutionen mit Interessenvertretungen der Behindertenverbände eingebunden, wenn örtliche Besonderheiten dies erforderlich machen. Auch bei Planfeststellungsverfahren für Bauplanungen im Bereich der Bahnhöfe würden diese Institutionen beteiligt, teilt die Bundesregierung mit.

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