Zahlungsverhalten beibehalten:

swb-Kundinnen und swb-Kunden erhalten Soforthilfe des Bundes voraussichtlich ab Mitte Dezember

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erhalten im Dezember 2022 zur finanziellen Entlastung eine Einmalzahlung des Bundes in Höhe ihrer monatlichen Abschlagszahlung für Erdgas- und Wärmelieferungen.


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Dafür hat der Bundestag im Rahmen der „Sofortmaßnahmen der Bundesregierung“ am 11. November das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) beschlossen. Anspruch hat jede Bürgerin und jeder Bürger sowie jedes Unternehmen mit einem eigenen, am 1. Dezember 2022 gültigen Vertrag über die Lieferung von Erdgas oder Wärme.

Was bedeutet das für Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden bei swb?

swb-Kundinnen und Kunden müssen (fast) nichts tun

swb bittet alle Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden im Dezember nichts am geübten Zahlungsverhalten zu verändern!

Der Bremer und Bremerhavener Energiedienstleister fungiert für seine Kundinnen und Kunden als Übermittler der staatlichen Soforthilfe. Die Summe sämtlicher Einmalzahlungen hat swb in dieser Woche bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angemeldet. Voraussichtlich ab Mitte Dezember kann swb dann mit den Auszahlungen beginnen. Mieterinnen und Mieter sollten die Entlastungen über die Nebenkostenabrechnungen ihrer Vermieterinnen und Vermieter erhalten.

Die Einmalzahlung zu erhalten, ist für swb-Kundinnen und -kunden sehr einfach: Der überwiegende Teil der Kundschaft braucht gar nichts zu tun. Nur diejenigen, die keine Bankverbindung hinterlegt haben, sollten das online über „mein swb“ tun.

Nichts tun bedeutet,

  • die Zahlungen des monatlichen Abschlagbetrags unverändert fortzusetzen,
  • bestehende Daueraufträge NICHT zu ändern oder zu stornieren,
  • erteilte SEPA-Mandate aufrecht zu erhalten,

damit die Zahlung pünktlich im Dezember erfolgen kann.

So setzt swb die Einmalzahlung für den Bund um

Alle Abschlagszahlungen sind auch im Dezember fällig und werden wie gewohnt und in voller Höhe abgebucht. Gleichzeitig nimmt swb eine Gutschrift vor, für deren Höhe der Bund Formeln vorgibt, eine für Erdgas, eine für Wärme.

Demnach erhalten alle swb-Erdgaskundinnen und -kunden ihre Einmalzahlung in Höhe des im Dezember veranschlagten Abschlags für Erdgas. Die Formel des Bundes für die Einmalzahlung Erdgas kommt dann in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zur Anwendung. Der ausgezahlte oder gutgeschriebene Abschlagsbetrag wird mit der tatsächlichen Soforthilfe exakt nach der Formel abgerechnet, die Differenz entsprechend gebucht. Dadurch ist die Einmalzahlung im Dezember zunächst vorläufig.

Alle swb-Wärme-Kundinnen und -kunden hingegen erhalten ihre Einmalzahlung direkt in Höhe der vom Bund vorgegebenen Formel.

Für Kundinnen und Kunden, von denen swb keine Bankverbindung hat, wird die Einmalzahlung im Vertragskonto gebucht und spätestens in der nächsten Rechnung gutgeschrieben.

Weitere Informationen

Informationen zur Umsetzung der Soforthilfe sind auf der Website www.swb.de/einmalzahlung veröffentlicht. Eine schriftliche persönliche Information ist bisher nicht geplant. Für Strom hat der Bund keine Einmalzahlung beschlossen.

Informationen für Geschäftskunden sind veröffentlicht unter www.swb.de/einmalzahlung-unternehmen.

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