VKU-Chef Ingbert Liebing zum heutigen Treffen der EU-Energieminister in Brüssel

Der europäische Energieministerrat hat sich heute in Brüssel zu den zwei Notfallverordnungen für einen gemeinsamen Gaseinkauf sowie für schnellere Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren Energien politisch geeinigt sowie den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen EU-weiten Gaspreisdeckel diskutiert.


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Wir begrüßen, dass bei der Ausarbeitung der Notfallverordnung gegen hohe Energiepreise auf einen pauschalen Gaspreisdeckel verzichtet wurde.

Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU): 

Mit der Verabschiedung der beiden Gesetze zeigen die EU-Mitgliedsstaaten, dass sie den Ausbau Erneuerbarer Energien vorantreiben und gemeinsam gegen die extrem gestiegenen Energiepreise und die damit verbundene hohe finanzielle Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher vorgehen wollen.

Erneuerbare Energien

Wenn in Europa der Erneuerbaren Ausbau schnell vorangetrieben werden soll, kommen wir am Prinzip „Populationsschutz statt Individuenschutz“ nicht vorbei. Wir begrüßen, dass im EU-Recht das übergeordnete Interesse an EE-Anlagen, Netzanschluss, Netzen und Speichern im Rahmen von Abwägungsvorgängen gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie und der EU-Habitatrichtlinie verankert wird.

Kritisch bewerten wir, dass Mitgliedstaaten bei der Umsetzung Schutzmaßnahmen ohne Anlass als Mindestanforderung anordnen könnten. Das ginge über die jetzigen, in Deutschland geltenden Artenschutzvorgaben hinaus und stünde diametral dem Ziel der Notfallverordnung gegenüber. Des Weiteren ist diese Notfallmaßnahme nur zeitlich begrenzt. Es ist unverzichtbar, dass die vereinfachten Planungs- und Genehmigungsverfahren in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie verankert werden.

Gasbeschaffung und Gaspreisdeckel

Die gemeinsame Gasbeschaffung bietet die Möglichkeit, die Preise EU-weiter stärker beeinflussen und gegebenenfalls senken zu können. Preisvorteile, die daraus entstehen, müssen in der Versorgungskette weitergegeben werden.

Wir begrüßen, dass bei der Ausarbeitung der Notfallverordnung gegen hohe Energiepreise auf einen pauschalen Gaspreisdeckel verzichtet wurde und dessen Einführung an Bedingungen geknüpft werden soll. Der Mechanismus ist so gestaltet, dass er nur im Notfall greifen würde und zeitlich terminiert wäre. Mit den geplanten Schutzvorkehrungen können potenzielle negative Rückwirkungen auf die Versorgungssicherheit vermieden werden. In einem globalen Energiemarkt hätte ein europaweit gültiger fixer Gaspreisdeckel negative Auswirkung auf die Versorgungssicherheit innerhalb der EU haben können.

Das Gesetz bietet jedoch ein Schlupfloch: Der sogenannte Frontmonatshandel an der Börse, für den die Preisobergrenze gilt, deckt nur einen kleinen Teil des Gashandels ab. Für den längerfristigen Terminhandel, den Spot- und OTC-Handel gilt der Deckel nicht. Für den Fall, dass die Notfallverordnung so in Kraft tritt, wären Arbitragegeschäfte zu befürchten. An der Börse eingekauftes Gas könnte teuer und ohne Entlastung für Verbraucher auf anderen Handelsplätzen weiterveräußert werden.

Denkbar wäre auch, dass die Liquidität im Terminhandel durch den Preisdeckel zurückgeht und die Gasbeschaffung stärker im Spotmarkt stattfindet. Dies würde die Preisvolatilität erhöhen und ginge einher mit mehr Preisrisiken, auch für die Gasverbraucher.

Ausblick

Nun müssen sich die EU-Mitgliedstaaten zum Vorschlag einigen. Die EU-Energieminister könnten die Notfallverordnung noch vor Weihnachten beschließen. Sie würde dann ab dem 1. Januar 2023 aktiviert werden können und gilt vorerst für ein Jahr. Die Notfallverordnung würde laut Vorschlag der EU-Kommission in Kraft treten, sobald der Preis pro Megawattstunde Gas an der Großhandelsplattform TTF zwei Wochen 275 Euro überstiege und mindestens 58 Euro höher läge, als die Preise am Weltmarkt für Flüssiggas.

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel