Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf effektive Klimaschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft

Klimaschutzprogramm reicht nachweislich nicht aus, um Klimaziele in diesem Sektor bis 2030 und darüber hinaus zu erreichen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Bundesregierung eingereicht und fordert diese auf, ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, das die Klimaziele im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) einhält.


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Damit Deutschland wie im Klimaschutzgesetz beschlossen bis 2045 klimaneutral wird, muss die Fähigkeit der Ökosysteme, Treibhausgase zu binden und zu speichern, wesentlich stärker genutzt werden als bisher. Der LULUCF-Sektor umfasst Wälder, Ackerland, Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen und Holzprodukte. Wälder, Feuchtgebiete oder Böden binden und speichern langfristig Kohlenstoff. Hingegen sind entwässerte organische Böden, wie trockene Moore, die größten Treibhausgasquellen innerhalb dieses Sektors. Durch das Absterben von fünf Prozent der deutschen Waldfläche infolge der Trockenheit von 2018 bis 2021 und weiteren Schäden ist die positive Bilanz des LULUCF-Sektors in Gefahr.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit unserer Klage fordern wir die Bundesregierung auf, ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung nachzukommen und auch die Landwirtschaft klimafreundlicher zu gestalten. Um Emissionen durch die Wiedervernässung der Moorböden zu vermeiden, ist ein Strukturwandel in der Landwirtschaft nötig – vergleichbar mit dem Kohleausstieg. Daneben braucht es eine erhebliche Stärkung der Ökosysteme, um ihre überlebenswichtigen Funktionen aufrechtzuerhalten. Nur wenn diese an den Klimawandel angepasst werden, können sie weiterhin Treibhausgase binden und speichern. All das braucht Zeit. Zeit, die angesichts der enormen Waldschäden und des rasanten Fortschreitens der Klimakrise knapp ist. Deswegen muss die Bundesregierung jetzt schnellstmöglich wirksame Maßnahmen umsetzen!“

Eine große Herausforderung liegt laut DUH darin, Natur- und Klimaschutz mit sozialen und wirtschaftlichen Belangen in Einklang zu bringen und dabei land- und forstwirtschaftliche Flächen weniger intensiv zu beanspruchen. Die konsequente Förderung des Ökolandbaus oder die Ausweitung der Förderung von Biodiversitätsschutzleistungen in der Forstwirtschaft seien zwar vielversprechend, sollten jedoch die Entwicklung des ländlichen Raums berücksichtigen.

Dr. Caroline Douhaire, die die Klage juristisch betreut: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimabeschluss vom April 2021 klargestellt, dass der Staat durch das Grundgesetz zum Erreichen von Treibhausgasneutralität und zur Wahrung des Temperaturziels des Paris-Abkommens verpflichtet ist. Diese Ziele lassen sich nach derzeitigem Kenntnisstand ohne eine erhebliche Verbesserung der Klimabilanz des LULUCF-Sektors nicht erreichen. Daher wurden im Klimaschutzgesetz und durch die EU verbindliche Ziele für diesen Sektor festgelegt. Doch leider ist Deutschland nicht nur weit von den LULUCF-Zielen entfernt, sondern entfernt sich nach den verfügbaren Prognosen sogar von ihnen. Die Bundesregierung muss daher dringend nachsteuern, um ihren Verpflichtungen zum Klimaschutz noch gerecht werden zu können.“

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel