VKU zum Abschlussbericht der Experten-Kommission Gas und Wärme

Die Experten-Kommission Gas und Wärme hat heute ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben. Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der die Stadtwerke vertritt, mit einer Ersteinschätzung: 


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

„Jetzt ist Eile geboten. Die Kommission hat detaillierte Vorschläge zur Gas- und Wärmepreisbremse vorgestellt, mit denen Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft effektiv entlastet werden können. Sie macht zugleich Vorschläge über Anreize zum Energiesparen und zum Schutz der Energieversorger vor Ausfallrisiken. Damit diese Entlastungen schnell wirken können, brauchen wir nun zügig politische Entscheidungen zur praktischen Umsetzung: Die Preisbremse kann nur schnell greifen, wenn sie auch schnell und praktikabel umsetzbar ist – je einfacher, desto besser. Und sie muss vor allem auch nach den europäischen Vorgaben beihilferechtskonform sein. Das muss noch schnellstens geprüft werden.

Aus VKU-Sicht der wichtigste Punkt: Gut ist, dass die Kommission bei der Erstattung des Dezember-Abschlags auf die pünktliche Zahlung vom Bund an die Energieversorger bis zum 01. Dezember 2022 pocht und sie zwingend zur Voraussetzung für die erste Entlastungsstufe der Preisbremse erklärt. Diese Vorgabe muss der Gesetzgeber 1:1 übernehmen. Wichtig ist, auch keinen weiteren zusätzlichen bürokratischen Aufwand durch weitere Regelungen zu erzeugen.

Das gilt ebenso für die nächsten Stufen mit den Preisbremsen für RLM-Kunden (z.B. Industrie) zum 01. Januar 2023 und SLP-Kunden (z.B. Privathaushalte) zum 01. März 2023. Da die Umsetzung zeitlichen Vorlauf erfordert, sind beide Termine ohnehin extrem ambitioniert. Sie erfordern daher vom Gesetzgeber zügig einfache Regelungen, die schnell und damit gut umsetzbar sind.

Richtig und wichtig: Die Kommission greift die VKU-Forderung an die Bundesregierung auf, Energieversorger vor Ausfallrisiken zu schützen, damit sie Verbrauchern und Unternehmen weiterhin ein Gasversorgungsangebot machen können.

Vorsicht ist dagegen bei zusätzlichen Instrumenten geboten, die wie zum Beispiel ein Einsparbonus, weiteren Aufwand erzeugen. Derzeit müssen wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. Sinnvoll erscheinen hingegen ergänzende Instrumente, die Härtefälle adressieren oder Ausfallrisiken begrenzen.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel