Neue Richtlinie zur Förderung von Wärme- und Kältenetzen

Quelle: Bezirksregierung Arnsberg
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg

Landesprogramm progres.nrw

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderrichtlinie zum Programm progres.nrw verabschiedet. Die Richtlinie zum neuen Förderbaustein Wärme- und Kältenetze ist seit 15.12.2014 in Kraft. Anträge können Unternehmen aus NRW stellen. Die Bezirksregierung Arnsberg ist landesweit für die Bewilligung zuständig.


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Ziel der neuen Förderrichtlinie ist, den Neu- und Ausbau von energieeffizienten Fernwärme- und Fernkältenetzen nachhaltig zu fördern - einschließlich der dazugehörigen Einrichtungen zur Verteilung und zum Transport von Fernwärme und Fernkälte. Zudem werden Maßnahmen unterstützt, durch die die Energieeffizienz des Netzes erhöht werden kann.

Folgende Maßnahmen können auf Basis der Richtlinie gefördert werden:

  • der Neubau und die Verdichtung von energieeffizienten Netzen zur Verteilung von Fernwärme oder Fernkälte bis zu einem Nenndurchmesser des Medienrohres mit Durchgangsnorm (DN) 300,
  • netzzugehörige Anlagen zur Auskopplung von Wärme aus industriellen Prozessen und Müllverbrennungsanlagen, die zu einer Effizienzsteigerung des eingesetzten Primärenergieträgers durch seine Nutzung in der Fernwärme oder - kälte führen,
  • Speicher in Fernwärme- und Fernkältenetzen,
  • Fernwärme- und Fernkälteleitungen zur Querung von Infrastruktureinrichtungen mit überregionaler Bedeutung (unabhängig vom Nenndurchmesser des Medienrohres),
  • der Umbau von Fernwärmedampfnetzen zu Heißwassernetzen,
  • die Verbindung von vorhandenen, bisher unverbundenen und getrennt versorgten Fernwärmenetzen, die den Anteil der Kraftwärmekopplung erhöhen oder die Versorgungssicherheit in den Fernwärmenetzen optimieren (unabhängig vom Nenndurchmesser des Medienrohres),
  • sowie nach eingehender Prüfung: besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen, die effiziente Fernwärme und Fernkälte mit erhöhtem Innovationsgrad verteilen bzw. transportieren oder einen außerordentlichen Multiplikator-Effekt haben,
  • und in besonders gelagerten Einzelfällen: die unterirdische Verlegung von Fernwärmeleitungen mit einem Nenndurchmesser der Medienrohre größer DN 300.

Ein Programmbaustein für NRW-Unternehmen

Anträge stellen können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Auch das konkrete Vorhaben muss in NRW realisiert werden. Die Anträge sind an die Bezirksregierung Arnsberg zu richten, die über ihre Abteilung für Bergbau und Energie NRW-weit für die Bewilligung zuständig ist.

Weitere Informationen und Antragsvordrucke sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg abrufbar (unter: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderpro_progres_nrw/waerme_kaeltenetze/index.php).

Neue Richtlinie zur Förderung von Wärme- und Kältenetzen - Anhang 1
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