Hochwasserrisiko verringern – Gewässerzustand verbessern

Regierungspräsidium Freiburg veröffentlicht Bewirtschaftungsplan und Hochwasserrisikomanagementplan für das Einzugsgebiet des Hochrheins

Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg veröffentlicht die Entwürfe der Pläne zur Bewirtschaftung der Gewässer sowie die Entwürfe für die Hochwasserrisikomanagementpläne für das Gebiet Hochrhein. Damit wurde die öffentliche Anhörung eingeleitet, die durch eine landesweite Auftaktveranstaltung mit Umweltminister Franz Untersteller am 16. Januar in Stuttgart begleitet wird.


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Die intensive Nutzung und Veränderung der Flüsse hat vor allem in dichtbesiedelten Regionen zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes und einer Erhöhung des Hochwasserrisikos geführt. Mit der Umsetzung der europaweit geltenden Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie soll eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und ein besserer Umgang mit dem Hochwasserrisiko erreicht werden. Die Pläne des Regierungspräsidiums beinhalten konkrete Vorschläge, um diese Ziele zu erreichen.

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, für die oberirdischen Gewässer einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen. Die gleiche Qualitätsstufe wird auch für das Grundwasser angestrebt. Im Dezember 2009 wurden die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den ersten Bewirtschaftungszyklus (2010 bis 2015) für die sechs baden-württembergischen Bearbeitungsgebiete Alpenrhein-Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau veröffentlicht.

Auf der Basis aktueller Untersuchungen und Messprogramme werden diese nun für den zweiten Zyklus (2016 bis 2021) aktualisiert.

Der Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet des Hochrheins enthält konkrete Umweltziele und Maßnahmen zur Beseitigung der vorhandenen Defizite. Wesentliche Schwerpunkte des Maßnahmenprogramms sind Verbesserungen der Durchgängigkeit für Fische und begleitende gewässerökologische Maßnahmen wie die Renaturierung von Flussabschnitten.

Ziel der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ist die Verringerung des Risikos von Überflutungen. Das Risiko wird sowohl durch die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses als auch durch die nachteiligen Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die Wirtschaft bestimmt. Folglich können viele verschiedene Akteure - vom Land bis hin zu den Bürgern - zur Verringerung dieser Gefahr beitragen. Ausgehend von der Beschreibung und Bewertung des Risikopotenzials sowie den Zielen des Hochwasserrisikomanagements wurde der Handlungsbedarf in Baden-Württemberg für alle Akteure systematisch ermittelt und daraus Maßnahmen abgeleitet. Der Entwurf des Plans enthält die zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen im Bearbeitungsgebiet Hochrhein.

Wichtige Handlungsfelder sind Bauleitplanung, Raumordnung, Krisenmanagement, Eigenvorsorge und Bewusstseinsbildung als Grundlage sowie auch technischen Hochwasserschutz. Für die Pläne ist eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. Damit soll gewährleistet werden, dass nachteilige Umweltauswirkungen bereits frühzeitig berücksichtigt werden. Zentrales Element dieser strategischen Prüfung ist der einschlägige Umweltbericht.

Es wurden in den Bearbeitungsgebieten zahlreiche Veranstaltungen auf regionaler Ebene zur Beteiligung der Öffentlichkeit organisiert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zu den Entwürfen der Pläne Stellung zu nehmen. Die Veröffentlichung erfolgt ab dem 22. Dezember über die Internetseiten des Umweltministeriums www.wrrl.baden-wuerttemberg.de bzw. www.hochwasserbw.de und direkt beim Regierungspräsidium. Weitere Informationen, wie die öffentliche Bekanntmachung, sind auch unter www.rp-freiburg.de abrufbar.

Hochwasserrisiko verringern – Gewässerzustand verbessern - Anhang 1
Regierungspräsidium Freiburg