Bei extremen Wetterlagen

Eltern entscheiden selbst über den Schulbesuch ihrer Kinder

Plötzlich auftretendes Glatteis oder Eisregen, starke Schneefälle oder auch heftige Stürme können dazu führen, dass der Schulweg an einigen Stellen zu gefährlich ist. Trifft diese Situation für Teile oder das gesamte Kreisgebiet zu, ordnet der Landkreis Goslar den Unterrichtsausfall und die Einstellung der Schülerbeförderung an. Das bedeutet, dass an allen betroffenen Schulen an diesem Tag kein Unterricht stattfindet.


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Die Kreisverwaltung informiert dann in den frühen Morgenstunden über den Hörfunk, auf seiner Internetseite unter www.landkreis-goslar.de und auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen (www.vmz-niedersachsen.de) über den Ausfall. Abonnenten des Newsletters erhalten zusätzlich eine Information per E-Mail.

Eltern haben bei für den Schulweg gefährlichen Wetterverhältnissen aber die Möglichkeit, und auch das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie den Schulweg ihres Kindes noch für zumutbar oder aber für zur gefährlich halten. Im letzteren Fall dürfen Eltern ihren Nachwuchs in eigener Verantwortung zu Hause behalten. Die Schule ist hiervon aber unverzüglich telefonisch zu unterrichten. Ausdrücklich weist der Fachdienst Schulorganisation und Sport aber darauf hin, dass von dieser Regelung nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Schulweg für das Kind auf Grund einer extremen Wettersituation zu gefährlich ist. Allgemeine Witterungsunbilden wie Dunkelheit, Regen oder leichter Schneefall rechtfertigen es nicht, Schüler vom Unterricht fern zu halten.

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