Streit um „Südumfliegung“
Abflugroute des Flughafens Frankfurt Main geht in die nächste Runde
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zugelassen, mit dem den Klagen von Gemeinden und Privatpersonen stattgegeben und die Festlegung von Flugrouten für rechtswidrig erklärt worden ist, auf denen vom Flughafen Frankfurt Main nach Westen startende Flugzeuge zunächst in südliche Richtung geleitet werden („Südumfliegung“).
Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen