Mietwagen-Vermittler: Websites verstoßen gegen EU-Verbraucherschutzrecht

Ein Screening von 78 Websites von Mietwagenvermittlern hat ergeben, dass 55 Prozent von ihnen gegen grundlegende EU-Verbraucherschutzrechte verstoßen.

Das Screening wurde von Verbraucherschutzbehörden aus 11 Ländern durchgeführt und von der EU-Kommission koordiniert. EU-Verbraucherkommissar Didier Reynders sagte:


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„Viele Verbraucher werden bald in den Urlaub fahren und ein Auto mieten. Oft tun sie dies über die Websites von Hotels oder Fluggesellschaften. Die Verbraucher müssen in aller Transparenz über die Bedingungen der Anmietung und die Rolle der Vermittler informiert werden. So müssen die Verbraucher beispielsweise wissen, an welches Unternehmen sie sich wenden sollen, wenn ihr Flug verschoben wird. Außerdem müssen sie klare und vollständige Informationen über den Gesamtpreis der Anmietung und die Versicherung erhalten, um böse Überraschungen bei der Abholung des Fahrzeugs zu vermeiden.“

Unklare Zuständigkeiten, Intransparenz bei Gebühren

Bei fast einem Drittel der Websites blieb unklar, ob sich die Verbraucher bei Fragen oder Beschwerden an den Vermittler oder die Mietwagenfirma wenden müssen. Außerdem war bei 28 Prozent der Websites der Firmenname des Vermittlers nicht klar angegeben. Fast die Hälfte informierte nicht eindeutig darüber, was in der Versicherung enthalten ist. Die Behörden stellten auch Probleme bei der Preisinformation fest, etwa unvollständige Informationen über obligatorische Gebühren (z. B. Gebühren für junge Fahrer).

Unter der Koordination der EU-Kommission haben die Verbraucherschutzbehörden von zehn EU-Mitgliedstaaten und Norwegen 78 Websites von Mietwagenvermittlern überprüft, dazu gehörten auch Websites von Fluggesellschaften. Die nationalen Behörden werden sich mit den betreffenden Händlern in Verbindung setzen, damit diese ihre Websites berichtigen. Falls nötig, kommt es Durchsetzungsmaßnahmen gemäß der nationalen Verfahren.

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