Abschaffung der EEG-Umlage allein kann Preisanstiege an Energiemärkten nicht abfedern

BDEW zum Ende der EEG-Umlage:

Zum morgigen 1. Juli fällt die EEG-Umlage beim Strompreis weg. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:


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„Als die EEG-Umlage eingeführt wurde, war sie das richtige Instrument, um dem noch in den Kinderschuhen steckenden Ausbau der Erneuerbaren auf die Spur zu bringen. Doch heute, 22 Jahre später, ist die EEG-Umlage zu einer echten Belastung für den Strompreis geworden – ihre Finanzierung über den Bundeshaushalt ist daher überfällig. Es ist daher gut, dass die EEG-Umlage nun von den Stromrechnungen verschwindet. Gleichzeitig wird mit der Abschaffung der EEG-Umlage auch der Aufwand für Administration, Erhebung und Abrechnung deutlich gemindert. Dies bedeutet eine erhebliche Bürokratieentlastung für alle beteiligten Akteure.

Leider ist die mit dem Ende der EEG-Umlage verbundene Senkung der Strompreise um 3,7 Cent zum 1. Juli angesichts der derzeitigen Entwicklungen an den Energiemärkten kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. In den vergangenen eineinhalb Jahren sind die Preise im Stromgroßhandel extrem gestiegen. Zuerst hat die konjunkturelle Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie die Preise in die Höhe getrieben. Der Angriffskrieg auf die Ukraine verschärft die Situation weiter.

Aktuell zahlen Stromversorger im Großhandel für eine Kilowattstunde Strom viereinhalbmal so viel wie noch Anfang 2021 und fast doppelt so viel wie zu Anfang dieses Jahres.

Klar ist: Je länger das Preisniveau so hoch bleibt, desto weniger können Energieversorger die Kostenanstiege durch vorausschauende Beschaffung ausgleichen und desto stärker schlagen sie sich in den Verbraucherpreisen nieder. Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann das nicht abfedern. Um die Belastung der Haushalte nachhaltig zu dämpfen, braucht es weitere Maßnahmen. So sollte die Bundesregierung die Senkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf 7 Prozent prüfen. Auch das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimageld sollte weiter vorangetrieben und durch eine Energiekostenkomponente ergänzt werden.

Gleichzeitig können Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen sorgsamen Umgang mit Energie aber auch selbst darauf achten, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen. Große Potenziale bieten der Austausch alter Elektrogeräte oder eine energetische Gebäudesanierung. Aber auch Kleinigkeiten, wie das konsequente Ausschalten des Lichtes beim Verlassen eines Raumes, der Verzicht auf das Vorheizen des Backofens oder der Eco-Waschgang bei der Spülmaschine sparen Euros und helfen dem Klima.“

Tipps zum Energiesparen finden Sie auf dem BDEW-Portal www.ganz-einfach-energiesparen.de

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel