EEG-Verordnung wird neu gefasst

Die Transparenzvorschriften für die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen verbessert werden

Regelungen dazu enthält die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen (18/3416). Darin werden unter anderem die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, weitere Angaben bei der Festsetzung der EEG-Umlage zu veröffentlichen.


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Änderungen gibt es auch bei der Erhebung der EEG-Umlage, was Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber ist. Die auf selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom zu erhebende EEG-Umlage wird in Zukunft von den Netzbetreibern ermittelt. Die Übertragungsnetzbetreiber hätten die erforderlichen Daten selbst erst bei den Netzbetreibern anfordern müssen, heißt es zur Begründung. Als Ausgleich für den Mehraufwand können die Netzbetreiber fünf Prozent der von ihnen erhobenen EEG-Umlage für sich vereinnahmen.

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