Liebing: Nach Ausrufung der Alarmstufe weitere Maßnahmen nötig

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zur heutigen Ausrufung der Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas

„Die Vorgänge der letzten Wochen belegen erneut: Russland setzt das Gas als Waffe ein. Dass das Bundeswirtschaftsministerium heute die Alarmstufe ausgerufen hat, unterstreicht: Die Lage ist sehr ernst. 


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Richtig ist, dass zeitgleich mit der Ausrufung der Alarmstufe nicht auch sofort die im EnSiG geregelte sogenannte Preisweitergabe aktiviert wurde. Die Preisweitergabe wie bisher vorgesehen muss dringend angepasst werden. Würde diese wie im gerade beschlossenen Gesetz jetzt aktiviert werden, hätte dies drastische Auswirkungen auf die Verbraucher. Zudem könnten die dadurch entstehenden Belastungen je nach Anteil russischen Gases in den Lieferverträgen für einzelne Kunden extrem unterschiedlich hoch ausfallen. 

Aus Sicht der Kommunalwirtschaft muss der Instrumentenkasten zur Bewältigung der Herausforderungen jetzt dringend erweitert werden. Denn besser als die bloße Preisweitergabe wäre wie vom VKU wiederholt gefordert eine Abschirmung der bestehenden Preise schon auf der Importstufe. Damit würden die betroffenen Händler und Versorgungsunternehmen in die Lage versetzt, ihre Lieferverpflichtungen zu den vereinbarten Konditionen aufrecht zu erhalten. Dies verhindert einen Dominoeffekt in den nachgelagerten Wertschöpfungsstufen und vermeidet eine unterschiedliche Betroffenheit von Endkunden. Je nachdem wie die Kosten dieser Abschirmung refinanziert werden – z. B. in einer Mischung aus Umlage und staatlichem Zuschuss – lassen sich so auch Auswirkungen an die Endkunden erheblich abmildern. Und je früher gegengesteuert wird, umso geringer wird der Aufwand für Unterstützungsmaßnahmen bei den Endkunden.

Unabhängig davon brauchen wir jetzt dringend Regelungen zur Abschirmung und Liquiditätssicherung sowie ein Insolvenzmoratorium auch für kommunale Unternehmen. Mit der Aktivierung der Preisweitergabe kämen für die Stadtwerke zu den bereits bestehenden, weitere enorme Unsicherheiten hinzu: Im Fall einer bloßen Preisweitergabe drohen bis zum rechtssicheren Vollzug enorme Liquiditätsrisiken. Zudem ist mit erheblichen Zahlungsausfällen bei den Endkunden zu rechnen. Darüber hinaus fehlt bei der Preisweitergabe nach §24 EnSiG eine analoge und praktikable Regelung für Fernwärme und Gasverstromung, notfalls aber mindestens wirtschaftliche Hilfen für die Betreiber.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V.