VKU zu EU-Emissionshandel im Umweltausschuss

Heute hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über seinen Bericht zur Novelle des Europäischen Emissionshandels (EU ETS) abgestimmt

Neu ist ein Kompromiss, wie die Sektoren Gebäude und Verkehr in einem eigenen parallelen Emissionshandel einbezogen werden sollen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Stadtwerke und kommunalen Energieversorger vertritt, sieht Nachbesserungsbedarf vor der finalen Abstimmung im Parlament. 


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„Der EU-Emissionshandel ist ein zielgerichtetes und kosteneffizientes Klimaschutz-Instrument. Deswegen ist seine nun schrittweise Ausweitung auf Gebäude und Verkehr als die Sektoren mit dem größten verbliebenen Klimaschutzpotenzial richtig. Der Kompromiss verheddert sich jedoch in Komplexität und geht für die praktische Umsetzung mit zu viel administrativem Aufwand einher. Hier sollte das EU-Parlament nachbessern: Weniger Aufwand und Komplexität. Besser wäre, die bestehenden nationalen Verwaltungsstrukturen mit möglichst geringem administrativem Aufwand weiter nutzen zu können, statt neue, parallele Strukturen zu schaffen. Offen bleibt auch, wie die Emissionen im privaten Gebäudesektor adressiert werden können, die seit Jahren kaum gesunken sind. Dazu fehlen bisher überzeugende, alternative Konzepte”, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. 

Ein Beispiel für die Komplexität: Zunächst sollen nur gewerbliche Gebäude und der gewerbliche Verkehr einbezogen werden. 2029 sollen dann Privathaushalte und privater Verkehr folgen. Für Stadtwerke und kommunale Versorger vor Ort ist eine solche Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Akteuren kaum umsetzbar.  

„Für Energielieferanten verursacht das einen unnötigen Zusatzaufwand, Energielieferungen an Gebäude zu bepreisen, die gewerblichen und privaten Wohnraum vereinen. Diese praktischen Fragen zur Umsetzung betreffen ja keine Ausnahmen, sondern die klassischen Wohnviertel in unseren Städten. Auch eine Differenzierung von gewerblichen und privaten Fahrzeugen an Tankstellen scheint in der Praxis nicht umsetzbar. Und auch die Kostenfrage stellt sich: Der Wunsch, die Weitergabe der Kosten an private Endverbraucher auf die Hälfte zu deckeln, ist gerade in Zeiten steigender Energiepreise nachvollziehbar. Doch EU-Kommission und Umweltausschuss geben keine Antwort auf die Frage, wer die restlichen 50 Prozent finanzieren soll – von der Frage, wie so eine volle Lenkungswirkung zum Verzicht auf fossile Energieträger erzielt werden soll, ganz abgesehen. Zumal die Ukraine-Krise zeigt, welche Risiken von der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ausgehen: Wir müssen schneller beim Umstieg auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Gase werden”, so Liebing.  

Der Ausschuss prüft, ab 2026 auch die Abfallverbrennung einzubeziehen. Dafür sollten auf jeden Fall zwei Bedingungen gelten: erstens eine gründliche Analyse der abfallwirtschaftlichen Folgen und zweitens die Gleichbehandlung aller Behandlungsverfahren. Sonst würden Siedlungsabfälle wieder vermehrt auf Deponien landen. Das wäre klimaschädlicher als die Verbrennung und ist hierzulande deswegen seit 2005 verboten. Auch ist nun die Bundesregierung gefordert: Denn dieser EU-Vorschlag und ein zusätzlicher, nationaler Emissionshandel für Abfälle sind nicht vereinbar – weder bei Preisregulierung noch Zertifikaten. Ein solcher nationaler Alleingang würde nur Müllexporte befeuern und muss daher unterbleiben.

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V.