Seit dem 01.01.2022 gelten neue Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergaben nach den hierfür geltenden Regelungen, v.a. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der VOB/A für europaweite Ausschreibungen (EU VOB/A) und der Vergabeverordnung (VgV).
Neue Werte für Bau-, Sektoren-, Dienstleistungsvergaben sowie Konzessionen
Folgende Werte ändern sich, wobei die Nettowerte bezeichnet sind:
Liefer- und Dienstleistungen:
Die Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleiben unverändert.