Vergaberecht [GGSC]
Berlin - 28.02.2022Vorsicht: Neue Schwellenwerte für EU-Vergaben seit 01.01.2022
Seit dem 01.01.2022 gelten neue Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergaben nach den hierfür geltenden Regelungen, v.a. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der VOB/A für europaweite Ausschreibungen (EU VOB/A) und der Vergabeverordnung (VgV).
Neue Werte für Bau-, Sektoren-, Dienstleistungsvergaben sowie Konzessionen
Folgende Werte ändern sich, wobei die Nettowerte bezeichnet sind:
Liefer- und Dienstleistungen:
- Aufträge im Sektorenbereich 431.000 € (bisher 428.000 €)
- sonstige Aufträge 215.000 € (bisher 214.000 €)
- Bauaufträge 5.382.000 € (bisher 5.350.000 €)
- Konzessionen 5.382.000 € (bisher 5.350.000 €)
Die Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleiben unverändert.
Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]